Genossenschaften könnten Leidtragende der Prokon-Pleite werden.

Mitunter ist es in der großen Politik so wie im privaten Umfeld: Einer schlägt über die Stränge; die Allgemeinheit muss es ausbaden. Die Pleite der Firma Prokon ist ein solcher Fall. Der Gesetzgeber nimmt die 1,4 Milliarden Euro Insolvenz zum Anlass, ein Kleinanlegerschutzgesetz zu entwerfen. Leidtragende könnten Genossenschaften sein, also ausgerechnet die Unternehmen mit der mit Abstand niedrigsten Insolvenzquote.

Prokon-Pleite könnte Genossenschaften belasten. CC-Foto von Axel Schwenke. https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/

Prokon-Pleite könnte Genossenschaften belasten. CC-Foto von Axel Schwenke. https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/

Prokon war seit langem im Blick der Verbraucherschützer. Das Geschäftsmodell sei nicht schlüssig und ähnele einem Schneeballsystem. Gewinne der Altanleger würden mit den Einlagen der Neuanleger gezahlt. Auch im Fernsehen wurde ausführlich berichtet. 2013 musste Prokon Insolvenz anmelden. Schuld war laut Prokon aber nicht das Geschäftsmodell, sondern die Berichterstattung. Sie hätte dazu geführt, dass eine große Zahl von Anlegern gekündigt hätten. Erst das hätte die Firma in Zahlungsschwierigkeiten gebracht.

Die Bundesregierung möchte nun leichtgläubige Kleinanleger besser vor Bauernfängern schützen. Müssen aber ausgerechnet die am solidesten wirtschaftenden Unternehmen darunter leiden? Der Referentenentwurf der Bundesregierung sieht u.a. Verschärfungen bei Nachrangdarlehen und sog. partiarischen Darlehen vor. Im Genossenschaftsbereich sind das die Darlehensformen, mit denen z.B. Bürger ihre Alten- und Pflegeheim-Genossenschaft, oder ihren genossenschaftlichen Dorfladen finanzieren. Wenn Dorfläden künftig wie große Aktiengesellschaften einer Prospektpflicht unterliegen, sind derartige Bürgerprojekte eindeutig überfordert. Kosten und bürokratische Arbeit würden solche eigentlich förderungswürdigen Projekte ersticken.

In diesem Zusammenhang macht es Sinn, noch einmal an den Koalitionsvertrag zu erinnern. Die große Koalition sprach sich seinerzeit deutlich die Förderung von Genossenschaften aus. Auf Seite 17 heißt es:
„Wir werden die Gründung von Genossenschaften wie andere Existenzgründungen fördern. Dazu werden wir geeignete Förderinstrumente entwickeln und bestehende anpassen. Wir werden Genossenschaften die Möglichkeit der Finanzierung von Investitionen durch Mitgliederdarlehen wieder eröffnen.“

Das geplante Kleinanlegerschutzgesetz könnte dieser Förderabsicht in die Quere kommen. Deshalb wird sich der Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften (ZdK) in den Anhörungen des Gesetzgebungsverfahrens für die Interessen von Genossenschaften einsetzen. Zwar hat der Verband bereits eine stattliche Zahl von 285 Mitgliedsgenossenschaften mit ca. 323.000 Einzelmitgliedern. Gerade in einem solchen Gesetzgebungsverfahren kann es aber nicht schaden, wenn ein Verband noch gewichtiger auftreten kann. Die Mitgliedschaft im ZdK ist kostenlos.

Coop. CC-Foto von didbygraham. https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/

Coop. CC-Foto von didbygraham. https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/

Der ZdK ist 111 Jahre alt. Er stammt ursprünglich aus dem Bereich des Coop Lebensmitteleinzelhandels. Prominente Menschen aus dem Umfeld des ZdK: Olaf Scholz, Erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg. Bis zur Wahl in den 14. Bundestag war Olaf Scholz Syndikus des Zentralverbandes deutscher Konsumgenossenschaften.

Ritter Sport vs. Stiftung Warentest : Streit zweier Image Giganten.

Wahrscheinlich genießt keine andere Institution ein derart hohes Ansehen wie die Stiftung Warentest. Mehr als 80% der Bevölkerung glauben ihr. Legendär ist der Test der Kapitallebensversicherungen, der in der Aussage gipfelte: „Eine Kapital-Lebensversicherung zur Altersvorsorge ist legaler Betrug.“ Dagegen klagte der mächtige Verband der Lebensversicherungsunternehmen. Das Hamburger Landgericht wies die Klage ab. Die Aussage der Stiftung steht seitdem unbestritten im Raum. Das Image der Stiftung Warentest verdient zweifellos das Qualitätsurteil „sehr gut“.

Kein Etikettenschwindel. Ritter Sport gewinnt gegen Stiftung Warentest. CC-Foto von Last Hero. https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/

Kein Etikettenschwindel. Ritter Sport gewinnt gegen Stiftung Warentest. CC-Foto von Last Hero. https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/

Nicht viel anders ist es um das Image von Ritter Sport bestellt. Nicht ausschließlich wegen seiner Produkte, Schokolade können Schweizer Firmen bekanntlich auch richtig gut. Es ist das ökologische Engagement, das Ritter Sport zum Sympathieträger macht. Selbst das Greenpeace Magazin berichtete über das berühmte Blockheizkraftwerk.

Jetzt hat das Münchener Oberlandesgericht im Streit der beiden Sympathie-Giganten in zweiter Instanz das Urteil im sog. Schoko-Streit gesprochen. Stiftung Warentest darf Ritter Sport keinen Etikettenschwindel mehr vorwerfen. Das Gericht bemängelte, dass die Warentester letztendlich nur aufgrund einer Mutmaßung ein schlechtes Qualitätsurteil gefällt hätten. Kratzt das am Image der Stiftung? Noch nicht, aber es gibt erste Zweifel. Negative Bewertungen nur aufgrund einer Mutmaßung, das geht zu weit. Von den Warentestern wird erwartet, dass sie ihre Behauptungen auch beweisen können. Das war hier nicht der Fall. Ein Image Kratzer, aber noch kein Punktabzug.

Und warum ist das ein Thema für den Freelancer-Blog? Weil es einen Blick auf die Wichtigkeit des Images wirft. Freelancer sind zwar keine Unternehmen. Auf ein positives Image müssen sie aber auch achten. Ist z.B. ein öffentlich ausgetragener Streit in Xing dem Image zuträglich, oder schreckt das potentielle Kunden eher ab? Das sind Image Fragen, die Freelancer auch im Blick haben müssen. Es empfiehlt sich ab und an den eigenen Namen zu googeln.

Kundenpflege: Rechtzeitig an Weihnachten denken.

Rechtzeitig an Weihnachten denken. Auch Freiberufler sollten an Kundenpflege denken. CC-Foto von oberhoftourismus. https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/

Rechtzeitig an Weihnachten denken. Auch Freiberufler sollten an Kundenpflege denken. CC-Foto von oberhoftourismus. https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/

Anfang September ist es wieder so weit. Die ersten Kataloge der Präsente-Firmen liegen im Briefkasten. Sie erinnern daran, dass Weihnachten in drei Monaten schon wieder hinter uns liegt. Genau die richtige Zeit also, sich Gedanken über Weihnachts- und Neujahrsgrüße zu machen. Aber müssen Freiberufler überhaupt Weihnachtskarten verschicken?

Die Frage lässt sich ziemlich einfach beantworten. Freelancer, die eigene Kunden haben, sollten Weihnachten als Chance betrachten sich bei Kunden in Erinnerung zu bringen. Eine nette Weihnachtskarte mit guten Wünschen für das neue Jahr ist das Minimum. Wer gute Kunden hat, sollte auch über Präsente nachdenken.

Freiberufler, die ausschließlich über Vermittlungsfirmen zum Einsatz kommen, haben es einfacher. War der Ansprechpartner beim Vermittler ein guter Geschäftspartner, kann man über einen Weihnachtsgruß nachdenken. Wahrscheinlich reicht eine nette Email. Handelt es sich allerdings um einen Recruiter, für den Freelancer spürbar nur eine Handelsware, ein schnell abzuarbeitender Durchlaufposten sind, kann man guten Gewissens auf Weihnachts- und Neujahrsgrüße verzichten. Die Computerwoche schilderte kürzlich einen solchen Fall.

ZDF Reportage: Deutsche Internet-Firma böse, hinterhältig und aggressiv?

„Don’t be evel“, sei nicht böse, ist bekanntlich das ehrenwerte Google-Motto. Genau das Gegenteil wird seit Jahren über die deutsche Firma Rocket Internet AG berichtet. Böse, hinterhältig und aggressiv soll sie angeblich agieren. So ist es auch in Interviews der aktuellen ZDF-Reportage „Die große Samwer-Show“ zu hören. Amerikanische Kommentatoren werden noch deutlicher. Sie charakterisieren das Geschäftsmodell als dreist kopierend und sprechen von einer Schande für Deutschland. Deutlicher geht’s kaum. Für IT-Freelancer aus dem Arbeitsgebiet Online ist die Reportage von ZDF und WirtschaftsWoche ein brandheißer Fernseh-Tipp.

Brauchen IT-Freelancer eine eigene Homepage?

Werbung auf dem Auto ist für IT-Freelancer vielleicht etwas viel. Eine eigene Homepage darf es aber schon sein. CC-Foto von JeepersMedia. https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/

Werbung auf dem Auto ist für IT-Freelancer vielleicht etwas viel. Eine eigene Homepage darf es aber schon sein. CC-Foto von JeepersMedia. https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/

Eindeutig ja. Das meint jedenfalls der Freelancer-Blog der IT-Genossenschaft JARIVA. Die eigene Homepage ist sowohl Schaufenster als auch Anlaufstelle für potenzielle Kunden. Selbst für das aktuell wieder heiß diskutierte Thema Scheinselbständigkeit ist die eigene Homepage nicht ganz unbedeutend. Veröffentlichungen zum Thema deuten darauf hin, dass die eigene Homepage als Indiz für Selbständigkeit gewertet wird.

Hier ein paar gut gemachte Homepages von Mitgliedern (IT-Freelancer und IT-Gewerbetreibende) unserer Genossenschaft:

  • Sergey Christ, realtime und embedded Systems http://www.sc-embedded.de/
  • Barbara Beenen, zertifizierte Software-Architektin http://barbara-beenen.de/
  • Jürgen Lüters, vereidigter IT-Sachverständiger http://www.sv.lueters.de/
  • Claus Sieber, IT-Beratung, IT-Training http://www.csi-group.de/
  • Und was kostet die eigene Homepage?
    Die Kosten setzen sich aus zwei Komponenten zusammen. Da wären zunächst die Kosten für den eigenen Domainnamen: Ca. 4 bis 12 Euro pro Jahr. Hinzu kommen Kosten für das Hosting. Hier ist der Preisspanne noch größer. Hosting-Angebote für einfache Homepages reichen von ca. 2 bis 5 Euro pro Monat. Sind die Ansprüche höher, z.B. für ein eigenes Blog, oder ein eigenes Forum, dann kommt evtl. ein virtueller Server (V-Server) in Betracht. Der Markt ist riesig. Einige Angebote mit Preisen sind auf der Seite vServervergleich.com aufgeführt. http://www.vserververgleich.com/

    Tipp:
    Wer mit preisgünstigen Kombi-Angeboten aus Hosting + Domainname liebäugelt, sollte vorsorglich die Möglichkeit des Providerwechsels checken. Einige Hoster mögen es gar nicht, wenn Kunden zur Konkurrenz wechseln. Bei der Herausgabe des Domainnamens zeigen sie sich dann etwas störrisch.

    IT-Freelancer Stundensätze: Blick über den Tellerrand.

    Beratungsthema Big Data. CC-Foto von CeBIT Australia. https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/

    Beratungsthema Big Data. CC-Foto von CeBIT Australia. https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/

    Über den Tellerrand schauen macht Sinn. Ganz besonders im Geschäftlichen. Beim Thema Stundensätze orientieren sich IT-Freelancer zumeist an Zahlen, die Vermittlungsunternehmen erheben und veröffentlichen. Für Freiberufler, die auch eigene Kunden betreuen, macht es Sinn in puncto Preisgestaltung einen Blick auf den Wettbewerb zu werfen. Z.B. Systemhäuser bieten ebenfalls Programmierdienstleistungen an. Warum also nicht vergleichen, was diese Unternehmen für eine Dienstleistungsstunde berechnen.

    Europas größte IT-Verbundgruppe Synaxon hat zu genau diesem Thema das Ergebnis einer Umfrage veröffentlicht. Die Umfrage bei 367 IT-Unternehmen hat teilweise überraschende Stundensätze ergeben. Der Blick über den Tellerrand kann sich also lohnen.

    Folgende Stundensätze erhob Synaxon im Geschäft mit gewerblichen Kunden:

  • Standarddienstleistung: 30 bis 165 Euro netto.
    Der Durchschnitt liegt bei 74,32 Euro.
  • Speziallösungen: 29 bis 180 Euro.
    Der Durchschnitt liegt bei 75,51 Euro.
  • Programmierstunde: 29 bis 360 Euro.
    Der Durchschnitt liegt bei 90,93 Euro.
  • Consulting: 29 bis 750 Euro.
    Der Durchschnitt liegt bei 95,58 Euro.
  • Hinzu gerechnet werden noch Kosten für An- und Abfahrt und Aufschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit.
    Bei der Kalkulation von Angeboten lohnt es sich für Freiberufler auf jeden Fall die Preisgestaltung der gewerblichen Konkurrenz im Blick zu haben.

    IT-Freelancer Stammtisch

    FlyBe. Dash 8. CC-Foto von Aero Icarus. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/

    FlyBe. Dash 8. CC-Foto von Aero Icarus. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/

    A: Weist Du noch, dass wir uns kürzlich über den Absturz der Linienmaschine unterhalten haben?
    B: Ja, über die Malaysische Boeing in der Ost-Ukraine.
    A: Ich hatte mich darüber aufgeregt, dass die Airlines über Kriegsgebiet fliegen. Heute habe ich bei Spiegel Online eine ähnliche Story gelesen.
    B: Na, da bin ich aber gespannt.
    FlyBe Cockpit-Crew. Kapitän (rechts mit Augenbinde). CC-Foto von Jack Sparrows Fotograf. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/

    FlyBe Cockpit-Crew. Kapitän (rechts mit Augenbinde). CC-Foto von Jack Sparrows Fotograf. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/


    A: Anfang des Jahres hat eine Maschine von FlyBe in Belfast eine harte Landung hingelegt. Und weist Du warum?
    B: Erzähl!
    A: Weil sich die Armprothese des Piloten gelockert hat.
    B: Das ist jetzt ein Witz, oder?

    Projektangebot: Software-Testingenieur (m/w)

    Tätigkeit im Projekt:

    * Erstellung und Durchführung von funktionalen Tests
    * Einsatz aller „in-the-loop“-Testumgebungen (MiL, SiL, PiL, HiL)
    * Zum Einsatz kommen spezielle Prüfaufbauten sowie das Fahrzeug
    * Arbeit im Projektteam

    Erforderliche Qualifikationen:

    * Ingenieur der Fachrichtungen Elektronik oder Informatik
    * Gute Kenntnisse im Test von Steuergeräte-Software für den Automotivbereich
    * Gute Kommunikationsfähigkeit
    * Erfahrung im Umgang mit: ClearCase, ClearQuest, Visual C, CANalyser, CANape

    Weitere Details zum Projekt:

    * Einsatzort: Stuttgart
    * Beginn: 01.09.2014
    * Laufzeit: ca. 6 Monate mit Option auf Verlängerung
    * Anzahl Mitarbeiter: 1
    * Heimarbeit möglich: nein
    * Stundensatz: 75 Euro

    Jetzt Online bewerben bei der IT-Freelancer Genossenschaft JARIVA.
    Das Original-Inserat finden Sie hier.

    Russische Sanktionen: Dax rutscht unter 9.000 Punkte

    Deutsche Börse. Live-Blick in den Handelssaal.

    Deutsche Börse. Live-Blick in den Handelssaal.

    Die russischen Gegensanktionen wirken. Der Deutsche Aktienindex (DAX) rutschte heute deutlich unter 9.000 Punkte. Dabei handelt es sich bei der russischen Antwort lediglich um eine erste Reaktion auf eine ganze Reihe westlicher Sanktionen. Droht jetzt ein Handelskrieg?

    Anstrengungen, die auf eine Deeskalation zielen, sind bisher nicht erkennbar. Ganz im Gegenteil. Nato Generalsekretär Rasmussen reiste gestern nach Kiew um sich demonstrativ hinter die ukrainische Regierung zu stellen und deutliche Warnungen an Russland zu richten.

    EU Außenkommissarin Ashton (links) CC-Foto des Österreichischen Außenministeriums. https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/

    EU Außenkommissarin Ashton (links) CC-Foto des Österreichischen Außenministeriums. https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/

    Und was macht die EU? Die EU Außenpolitik wird in den Medien überraschend deutlich als Totalausfall geschildert. Freundlichere Kommentare beschreiben die EU Außenbeauftragte Ashton als dilettantisch, deutlichere Kommentare halten ihre Außenpolitik sogar für eine der Ursachen der Ukraine-Krise.

    Spannend bleibt derweil, wer die Nachfolge von Lady Ashton antritt. Befürchtet wird, dass die europäischen Regierungschefs die Chance vertun zum genau richtigen Zeitpunkt eine deeskalierend wirkende Persönlichkeit von Format auf den Posten des EU-Außenministers zu heben.
    Stattdessen droht es wieder so zu werden wie bei Lady Ashtons Wahl. Damals wurde aus Proporzgründen eine britische, dem sozialdemokratischen Lager angehörende Politikerin gesucht. Fachliche Kompetenz war eher nicht gefragt. Die Folgen sehen wir in der Ukraine Krise. Viele Hundert Menschen sind gestorben. Milliarden Euro an Vermögenswerten wurden vernichtet.

    Google-Suche.Schaut man sich die Stimmungslage im Internet an, gewinnt man den Eindruck, dass die sog. Russlandversteher mittlerweile die Mehrheit bilden. Der Google Autocompleter schlägt für die Suche nach „Rassmussen Kritik“ mittlerweile auch die Begriffe „Rassmussen Kriegstreiber“ und „Rassmussen Kriegshetzer“ vor. In den Kommentaren der großen Internetmedien ließt man, dass der Name von Nato-Generalsekretär Fogh Rasmussen zu Fuck Rasmussen abgewandelt wird. Und eher laute Medien heizen die Stimmung noch in eine andere Richtung an. Die Deutschen Wirtschafts Nachrichten machen mit dem Titel auf: „Nato will ukrainische Armee mit europäischen Steuergeldern finanzieren.

    IT-Entscheider müssen ihre Cloud-Pläne überdenken.

    Nicht nur die Fachpresse berichtete über den Paukenschlag der amerikanischen Richterin. Auch bei Spiegel Online war nachzulesen welche Tragweite das Urteil von Richterin Loretta Preska hat. Sie entschied, dass der Microsoft-Konzern Datensätze europäischer Kunden an US-Geheimdienste herausgeben muss. Microsoft wirbt seit geraumer Zeit damit, dass die Daten deutscher Cloud-Kunden sicher sind. Sie seien schließlich auf europäischen Servern gespeichert. – Ein Irrtum, wie die Richterin nun klar machte.

    US-Richterin. CC-Foto von Village Square. https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/

    US-Richterin. CC-Foto von Village Square. https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/

    Deutsche IT-Entscheider werden das aktuelle Urteil, das allerdings noch nicht rechtskräftig ist, in ihre Cloud-Überlegungen einbeziehen müssen. Die aktuelle Entwicklung beim Top-Thema Cloud zwingt noch einmal zu grundsätzlichem Nachdenken. Sich nur auf die Versprechen von IT-Konzernen zu verlassen, war noch nie gut.

    Die öffentlich geführte NSA-Debatte hat bewirkt, dass Unternehmensvorstände genauer nachfragen. Sie weisen ihre IT-Manager auch nachdrücklicher darauf hin, dass sie für die Sicherheit der Unternehmensdaten Verantwortung tragen. Lange Zeit haben Vorstände ein Auge zugedrückt, wenn IT-Abteilungen bei Pannen auf die großen IT-Konzerne verwiesen. Das wird zunehmend nicht mehr so sein. Vor diesem Hintergrund ist absehbar, das das Urteil unabhängiger Berater künftig ein größeres Gewicht hat. IT-Freelancer werden mehr zu tun bekommen. Ihre Expertise wird von IT-Entscheidern künftig mindestens genau so gefragt sein, wie die der Key Accounter großer IT-Konzerne.