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Brauchen IT-Freelancer eine eigene Homepage?

Werbung auf dem Auto ist für IT-Freelancer vielleicht etwas viel. Eine eigene Homepage darf es aber schon sein. CC-Foto von JeepersMedia. https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/

Werbung auf dem Auto ist für IT-Freelancer vielleicht etwas viel. Eine eigene Homepage darf es aber schon sein. CC-Foto von JeepersMedia. https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/

Eindeutig ja. Das meint jedenfalls der Freelancer-Blog der IT-Genossenschaft JARIVA. Die eigene Homepage ist sowohl Schaufenster als auch Anlaufstelle für potenzielle Kunden. Selbst für das aktuell wieder heiß diskutierte Thema Scheinselbständigkeit ist die eigene Homepage nicht ganz unbedeutend. Veröffentlichungen zum Thema deuten darauf hin, dass die eigene Homepage als Indiz für Selbständigkeit gewertet wird.

Hier ein paar gut gemachte Homepages von Mitgliedern (IT-Freelancer und IT-Gewerbetreibende) unserer Genossenschaft:

  • Sergey Christ, realtime und embedded Systems http://www.sc-embedded.de/
  • Barbara Beenen, zertifizierte Software-Architektin http://barbara-beenen.de/
  • Jürgen Lüters, vereidigter IT-Sachverständiger http://www.sv.lueters.de/
  • Claus Sieber, IT-Beratung, IT-Training http://www.csi-group.de/
  • Und was kostet die eigene Homepage?
    Die Kosten setzen sich aus zwei Komponenten zusammen. Da wären zunächst die Kosten für den eigenen Domainnamen: Ca. 4 bis 12 Euro pro Jahr. Hinzu kommen Kosten für das Hosting. Hier ist der Preisspanne noch größer. Hosting-Angebote für einfache Homepages reichen von ca. 2 bis 5 Euro pro Monat. Sind die Ansprüche höher, z.B. für ein eigenes Blog, oder ein eigenes Forum, dann kommt evtl. ein virtueller Server (V-Server) in Betracht. Der Markt ist riesig. Einige Angebote mit Preisen sind auf der Seite vServervergleich.com aufgeführt. http://www.vserververgleich.com/

    Tipp:
    Wer mit preisgünstigen Kombi-Angeboten aus Hosting + Domainname liebäugelt, sollte vorsorglich die Möglichkeit des Providerwechsels checken. Einige Hoster mögen es gar nicht, wenn Kunden zur Konkurrenz wechseln. Bei der Herausgabe des Domainnamens zeigen sie sich dann etwas störrisch.

    EuGH-Urteil: Kettenverträge zulässig.

    Der europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass mehrfach befristete Arbeitsverhältnisse, sog. Kettenverträge, zulässig sind. Im konkreten Fall hatte das Bundesarbeitsgericht dem EuGH den Fall einer Justizangestellten vorgelegt. Sie wurde vom Amtsgericht Köln über einen Zeitraum von 11 Jahren mit 13 aufeinander folgenden befristeten Arbeitsverträgen beschäftigt. Dabei wurde sie jeweils als Vertretung, z.B. als Schwangerschaftsvertretung, eingesetzt. Die Angestellte klagte auf Festanstellung. Der EuGH entschied heute, dass die vorwiegend im öffentlichen Dienst gepflegte Praxis der Mehrfachbefristung mit europäischem Recht vereinbar, und damit rechtens ist. Zu den Auswirkungen des Urteils führte Spiegel-Online ein Interview mit dem Arbeitsrechts-Experten Martin Krömer. Mehr Infos zu dem Urteil gibt es auch hier.

    Die Freiberufler-Genossenschaft JARIVA verfolgt alle aktuellen Entwicklungen im Arbeitsrecht. Ob das Urteil längerfristig auch Auswirkungen auf die für Freiberufler wichtige Frage der Scheinselbständigkeit hat, bleibt abzuwarten. Deutsche Behörden betrachten Kettenverträge als Indiz für Scheinselbständigkeit.