Schlagwort-Archive: Genossenschaft

Vorschuss für IT-Freelancer: Skonto und andere Geheimnisse.

In den fast 15 Jahre ihres Bestehens hat die IT-Freelancer Genossenschaft JARIVA immer wieder Wellen von Anrufen zu bestimmten Themen erlebt. Mal wollten Dutzende Interessierte wissen, wie eine Genossenschaft gegründet wird, mal galt das Interesse dem Thema Scheinselbständigkeit. Aktuell sind die Themen Vorschuss und Skonto der Hit.

Skonto. - Nachrechnen lohnt sich. CC-Foto von 401(K) 2013 http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/de/

Skonto. – Nachrechnen lohnt sich. CC-Foto von 401(K) 2013 http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/de/

Das Erstaunliche: Kaum ein Anrufer kann einschätzen wie sich Skonto und der bekanntere „effektive Jahreszins“ zueinander verhalten. Mal ehrlich, wissen Sie wie hoch der effektive Jahreszins bei 2% Skonto für 30 Tage ist? – Erstaunliche 36,73%. Bei 10 Tagen Skontofrist.
Bei 3% Skonto sind es 55,67% effektiver Jahreszins und bei 4% Skonto für den gleichen Zeitraum schon 75% Zinsen per anno. Ca. 4% Skonto berechnen Factoring-Unternehmen, die im IT-Freelancer Geschäft tätig sind.

Es lohnt sich also genauer hinzuschauen und den Taschenrechner zu bemühen. Wer es bequemer haben will: Im Internet gibt es natürlich auch dafür Portale. Einfach nach den Begriffen „Umrechnung Skonto“ googeln. Dann findet man u.a. diesen Skonto-Rechner.
Wer es noch genauer wissen möchte, der schaut sich die Formeln bei Wikipedia an.

Und was sagen die netten Leute von JARIVA wenn sie nach Vorschusszahlungen gefragt werden? Ja, die Genossenschaft JARIVA bietet Vorauszahlungen. Die Konditionen: 2% Skonto. Das ist rund die Hälfte der Skonti von Factoring-Unternehmen.

Genossenschaften könnten Leidtragende der Prokon-Pleite werden.

Mitunter ist es in der großen Politik so wie im privaten Umfeld: Einer schlägt über die Stränge; die Allgemeinheit muss es ausbaden. Die Pleite der Firma Prokon ist ein solcher Fall. Der Gesetzgeber nimmt die 1,4 Milliarden Euro Insolvenz zum Anlass, ein Kleinanlegerschutzgesetz zu entwerfen. Leidtragende könnten Genossenschaften sein, also ausgerechnet die Unternehmen mit der mit Abstand niedrigsten Insolvenzquote.

Prokon-Pleite könnte Genossenschaften belasten. CC-Foto von Axel Schwenke. https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/

Prokon-Pleite könnte Genossenschaften belasten. CC-Foto von Axel Schwenke. https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/

Prokon war seit langem im Blick der Verbraucherschützer. Das Geschäftsmodell sei nicht schlüssig und ähnele einem Schneeballsystem. Gewinne der Altanleger würden mit den Einlagen der Neuanleger gezahlt. Auch im Fernsehen wurde ausführlich berichtet. 2013 musste Prokon Insolvenz anmelden. Schuld war laut Prokon aber nicht das Geschäftsmodell, sondern die Berichterstattung. Sie hätte dazu geführt, dass eine große Zahl von Anlegern gekündigt hätten. Erst das hätte die Firma in Zahlungsschwierigkeiten gebracht.

Die Bundesregierung möchte nun leichtgläubige Kleinanleger besser vor Bauernfängern schützen. Müssen aber ausgerechnet die am solidesten wirtschaftenden Unternehmen darunter leiden? Der Referentenentwurf der Bundesregierung sieht u.a. Verschärfungen bei Nachrangdarlehen und sog. partiarischen Darlehen vor. Im Genossenschaftsbereich sind das die Darlehensformen, mit denen z.B. Bürger ihre Alten- und Pflegeheim-Genossenschaft, oder ihren genossenschaftlichen Dorfladen finanzieren. Wenn Dorfläden künftig wie große Aktiengesellschaften einer Prospektpflicht unterliegen, sind derartige Bürgerprojekte eindeutig überfordert. Kosten und bürokratische Arbeit würden solche eigentlich förderungswürdigen Projekte ersticken.

In diesem Zusammenhang macht es Sinn, noch einmal an den Koalitionsvertrag zu erinnern. Die große Koalition sprach sich seinerzeit deutlich die Förderung von Genossenschaften aus. Auf Seite 17 heißt es:
„Wir werden die Gründung von Genossenschaften wie andere Existenzgründungen fördern. Dazu werden wir geeignete Förderinstrumente entwickeln und bestehende anpassen. Wir werden Genossenschaften die Möglichkeit der Finanzierung von Investitionen durch Mitgliederdarlehen wieder eröffnen.“

Das geplante Kleinanlegerschutzgesetz könnte dieser Förderabsicht in die Quere kommen. Deshalb wird sich der Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften (ZdK) in den Anhörungen des Gesetzgebungsverfahrens für die Interessen von Genossenschaften einsetzen. Zwar hat der Verband bereits eine stattliche Zahl von 285 Mitgliedsgenossenschaften mit ca. 323.000 Einzelmitgliedern. Gerade in einem solchen Gesetzgebungsverfahren kann es aber nicht schaden, wenn ein Verband noch gewichtiger auftreten kann. Die Mitgliedschaft im ZdK ist kostenlos.

Coop. CC-Foto von didbygraham. https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/

Coop. CC-Foto von didbygraham. https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/

Der ZdK ist 111 Jahre alt. Er stammt ursprünglich aus dem Bereich des Coop Lebensmitteleinzelhandels. Prominente Menschen aus dem Umfeld des ZdK: Olaf Scholz, Erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg. Bis zur Wahl in den 14. Bundestag war Olaf Scholz Syndikus des Zentralverbandes deutscher Konsumgenossenschaften.

Gegen den Trend: Heraufstufung des Ratings der genossenschaftlichen Banken.

Genossenschaften haben in Deutschland ein gutes Image. Sie gelten als bodenständig und solide. Jetzt hat die Rating Agentur Standard & Poor’s (S&P) diese positive Wertschätzung mit einer Anhebung des Ratings der genossenschaftlichen Banken untermauert. Das Rating wurde um eine Stufe angehoben. Zur genossenschaftliche Finanzgruppe zählen u.a. Volksbanken und Raiffeisenbanken, PSD-Banken, etc. sowie die Zentralbanken DZ-Bank und WGZ-Bank. Sie alle steigen um eine Stufe von A+ auf AA-. Unter den deutschen Banken, die nicht im Staatsbesitz sind, ist das die höchste Bonitätsstufe.

Am 16.12.2011, nur kurze Zeit nach der Aufwertung der Genossenschaftsbanken stufte die Rating-Agentur Fitch die Deutsche Bank um eine Stufe herab. Die Deutsche Bank bewegt sich von AA- auf A+.
Spätestens seit dem Kollaps der isländischen Kaupting Bank achten auch deutsche Anleger mehr auf die Bonität der Geldhäuser. Beim Niedergang der Kaupting Bank verloren etliche Anleger ihre gesamten Einlagen.

Die Rating-Reports von Standard & Poors und Fitch Ratings können von der Homepage des Bundesverbands der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) als PDF-Dateien heruntergeladen werden. Zu den Reports geht es hier.

Peinliche Zeugenbefragung in genossenschaftlichem Rechtsstreit.

Am letzten Verhandlungstag im Rechtsstreit Prüfungsverband gegen die Genossenschaft JARIVA wurden zwei Prüfer des klagenden genossenschaftlichen Prüfungsverbandes als Zeugen gehört. Zur Erinnerung: Die Genossenschaft hält die Prüfungen des Verbandes für weit übertrieben und künstlich aufgebläht. Deshalb hat sie die Rechnungen des Prüfungsverbands gekürzt. Sie verweist auf den in der Anfangsphase äußerst überschaubaren Geschäftsumfang: Keine Angestellten, keine Mieten für Geschäftsräume, sondern nur ehrenamtlich mitarbeitende Freiberufler, die nebenher den Geschäftsbetrieb der Genossenschaft aufbauten. In den eigenen vier Wänden, und fast alles aus der eigenen Tasche finanziert.

Dr. Beckmann, Anwalt der verklagten Genossenschaft und Mitglied der Hamburger Anwaltskanzlei Brügmann und Partner, befragte die Zeugin, ob sie zum Zeitpunkt der Prüfung Prüfungsassistentin oder vollwertige Prüferin gewesen sei. Er zeigte dem Richter eine Broschüre des Verbands. Sie zeigt alle Mitarbeiter des Verbands mit Fotos. Die Zeugin ist als Assistentin aufgeführt. Abgerechnet wurde sie aber als vollwertige Prüferin. Es galt die Frage zu klären, ob hier ein Azubi zum Stundensatz eines Gesellen oder Meisters abgerechnet wurde. Auch auf eindringliche Befragung konnte die Zeugin sich nicht erinnern ob sie noch Assistentin war. Den Vertretern der Genossenschaft drängte sich der Verdacht auf, dass die Prüferin ihren damaligen Arbeitgeber nicht belasten wollte.

Richter Dr. Linke befragte den zweiten Prüfer, wie die 5 Tage Prüfungsdauer zustande kamen. Der Zeuge antwortete, dass die Einsatzplanung des Prüfungsverbandes die Dauer vorgibt. Erstaunte Gesichter, bei den Vertretern der Genossenschaft. Damit war ausgesprochen, was bisher nur vermutet, aber nie bewiesen werden konnte: Die Prüfungsdauer steht vorher fest. Der Prüfer muss die vorgegebene Zeit auszufüllen, egal wie wenig Arbeit er hat. Im Falle der verklagten Genossenschaft, hatte er also 5 Tage damit verbracht, nicht viel mehr als einige Telekomrechungen zu prüfen.

Der Richter fragte den Zeugen auch, was unter den einzelnen Posten seiner Tätigkeitsnachweise zu verstehen sei. Er konnte sich nicht erinnern und gab nur Erklärungen dazu ab, wie Prüfungen im Allgemeinen ablaufen. Dann sagte er, dass solche Tätigkeitsnachweise sonst überhaupt nicht üblich seien. Die Vertreter der Genossenschaft schauten sich wieder an. Damit schien klar, dass die Prüfer die Tätigkeitsnachweise erst anfertigten, als sie im Verlaufe des Prozesses angefordert wurden.

Ein Großteil der Fragen des Richters hatten erkennbar das Ziel, herauszufinden ob es eine Bemessungsgrundlage für Prüfungen gibt. Eine Art Maßstab, den man anlegen kann. Hierzu verwiesen die Vertreter der verklagten Genossenschaft auf den Fall einer Carsharing Genossenschaft aus Lübeck. Auch diese Genossenschaft hatte die Rechnungen gekürzt. Und auch hier war es derselbe Prüfungsverband, der die Genossenschaft verklagte. In dem damaligen Gerichtsverfahren, wurde festgestellt, dass fünf Tage Prüfungsdauer angemessen sein. Damit gibt es einen quasi amtlich festgestellten Maßstab. Eine Genossenschaft in der Größenordnung von Carsharing darf 5 Tage geprüft werden. Legt man diesen Maßstab an die damals neue und kleine Genossenschaft JARIVA an, dann wird klar, dass es eine sehr große Diskrepanz gibt. Wenn eine Genossenschaft wie Carsharing, mit 3 Standorten, 90 Autos und mehreren Beschäftigten 5 Tage geprüft wird, dann ist es nicht nachzuvollziehen, warum eine Genossenschaft mit hundertmal kleinerem Geschäftsumfang ebenfalls 5 Tage geprüft wird.

Die Antworten der Zeugen waren für den Prüfungsverband mehr als peinlich. Sie geben Einblick in eine spezielle Sparte der deutschen Wirtschaftsprüfung die überaus große Privilegien genießt und weitestgehend unkontrolliert agiert. Anscheinend hat die Anwältin des klagenden Verbandes die Zeugenbefragung als ebenso peinlich empfunden. Wahrscheinlich deshalb bat sie um etwas Zeit, um noch einmal schriftlich plädieren zu können.

Das Verfahren könnte letztlich dazu beitragen, die Gängelung der deutschen Genossenschaften abzuschaffen. Ein Kontrollregime, dass noch aus der Zeit des Nationalsozialismus stammt. Der NSDAP waren die demokratisch organisierten Genossenschaften bekanntermaßen suspekt. Dr. Beckmann, der Anwalt der verklagten Genossenschaft hat bereits angekündigt, die Problematik letztlich vor dem Verfassungsgericht klären zu wollen. Das Modell aus Zwangsmitgliedschaft und der Pflicht sich von dem Prüfungsverband gegen Gebühr prüfen zu lassen, gibt es ohnehin nur in Deutschland. Dass dieses Modell so lange überlebt hat, liegt daran, dass es bei Prüfungsverbänden sehr beliebt ist. Garantiert es doch anstrengungslosen Wohlstand. Die meisten Verbände haben ihre Monopolstellung still genossen, und ihre Zwangsmitglieder nicht in übertriebener Weise zur Kasse gebeten. Der klagende Verband scheint hingegen kräftig abkassiert zu haben. Wie immer in solchen Fällen, sind es Übertreibung und Gier, die ein ganzes System ins Wanken bringen. In diesem Fall, das deutsche Modell der Genossenschaftlichen Prüfung. Bedanken können sich die bundesdeutschen Prüfungsverbände dafür bei ihren Hamburger Kollegen.

Staatlich garantierter Luxuslohn.

Aktuell ist wieder der staatlich garantierte Mindestlohn in der Diskussion, von Gegnern oft auch als Luxuslohn verspottet. Aber gibt es das überhaupt, staatlich garantierten Luxuslohn?

Ja, den gibt es. Jedenfalls etwas sehr ähnliches. Es gibt ihn unbemerkt von Medien und Öffentlichkeit in einer kuscheligen Sparte der deutschen Wirtschaft. Es gibt ihn bei den genossenschaftlichen Prüfungsverbänden. Und das kommt so: Genossenschaften sind in Deutschland verpflichtet einem Prüfungsverband anzugehören. Sie sind außerdem verpflichtet sich regelmäßig von diesen Verbänden prüfen zu lassen. So wie wir Normalbürger das von der TÜV-Untersuchung an Autos kennen. Allerdings müssen wir nicht zusätzlich Mitglied des TÜV sein. Vor diesem Hintergrund aus Zwangsmitgliedschaft und Pflichtprüfung ist die Versuchung offenbar groß, bei den Rechnungen für die Pflichtprüfungen kräftig zuzulangen.

Ein solcher Fall wird in den nächsten Tagen von dem Landgericht Hamburg entschieden. Die Fachkräfte-Genossenschaft JARIVA fühlt sich als Opfer eines Prüfungsverbandes, der im wahrsten Sinne des Wortes, „hart im nehmen“ sein soll. Nach Auskunft der Genossenschaft soll der Verband so „sorgfältig“ geprüft haben, dass die Rechnung für die Prüfung den
erwirtschafteten Gewinn der Anfangsjahre überstiegen hat. Aus der Genossenschaft ist dazu zu hören: „Würden TÜV-Prüfer so prüfen wie Genossenschaftsprüfer, müsste die Hauptuntersuchung eines VW-Golf ca. 2 Tage dauern und die Kosten wären dementsprechend hoch.“

Klagen über die Machtstellung der Prüfungsverbände sind nicht neu. Der Gesetzgeber hat die Zwangslage der Genossenschaften zuletzt 2006 etwas gelockert. Offenbar waren die Erleichterungen nicht ausreichend. Und so ist es auch hier wieder so, dass die Gerichte in einer Sache für Klarheit sorgen müssen, in der die Politik sich nicht traute, die Privilegien der Verbände zu beschneiden.

Wie das Landgericht auch entscheidet, die Kontrahenten werden wahrscheinlich in die nächste Runde gehen. Für die deutschen Prüfungsverbände steht nicht weniger, als ihr lieb gewonnenes Geschäftsmodell mit dem staatlich garantierten Lohn auf dem Spiel. Für die kleinen Genossenschaften geht es darum eine Ungerechtigkeit zu beseitigen. Evtl. geht der Streit bis vor das Bundesverfassungsgericht. Es darf gemutmaßt werden, dass nach der Abschaffung des Schornsteinfegermonopols demnächst auch die genossenschaftliche Pflichtprüfung und Pflichtmitgliedschaft fällt. Im Rahmen der EU gibt es das ohnehin nur in Deutschland.

Petition zum Thema „wirtschaftlicher Verein“

Noch bis zum 28.12.2010 kann die Petition zur weiteren Öffnung der Rechtsform des wirtschaftlichen Vereins unterzeichnet werden. In der Begründung der Petition wird zwar hauptsächlich auf Dorfläden eingegangen. Es sind aber unzählige andere Betätigungsformen denkbar. So könnte der wirtschaftliche Verein künftig ganz generell für Menschen interessant werden, die unternehmerisch etwas gemeinsam mit Anderen bewegen wollen. Beispielsweise ältere Menschen, denen es nicht in erster Linie ums Geldverdienen geht, sondern darum, nicht zuhause zu versauern. – Ein Thema, dass viele ältere Menschen bewegt.

Der Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften (ZdK) hat den wirtschaftlichen Verein außerdem als preiswerte Einstiegs-Rechtsform für die spätere Umwandlung in eine “richtige“ Genossenschaft entdeckt. Weil die Förderung des Genossenschaftswesens ein Grundanliegen des ZdK ist, passt es ins Bild, wenn er sich nun auch dem wirtschaftlichen Verein widmet: Der wirtschaftliche Verein als „kleine Genossenschaft“.

Die Rechtsform des wirtschaftlichen Vereins hat viel Potential. Die Idee diese Rechtsform bürgerfreundlicher und einfacher handhabbar zu machen, ist eine gute Idee. Falls Sie die Idee auch unterstützenswert finden: Einfach einen Account freischalten, unterzeichnen, und in der Vorweihnachtszeit noch schnell eine gute Tat vollbringen. – Zur Petition.

Hoher Kostendruck für Genossenschaften durch die gesetzlichen Prüfungen.


Neue und kleine Genossenschaften stöhnen unter der Last der Prüfungskosten. Bei einigen Prüfungsverbänden fallen für Mitgliederbeiträge und Prüfungskosten rund zweitausend Euro pro Jahr an. Besonders in den ersten Jahren nach dem Geschäftsstart können diese Kosten den Gewinn übersteigen. Ein gravierender Nachteil der Genossenschaft gegenüber der GmbH. Der GmbH hat der Gesetzgeber keine Zwangsmitgliedschaft in einem Prüfungsverband auferlegt. Und die GmbH muss sich auch nicht regelmäßig von dem Prüfungsverband, in dem sie zwangsweise Mitglied ist, überprüfen lassen.

Grund genug, für ein wenig Transparenz zu sorgen, und eine öffentliche Vergleichstabelle über die Kosten bei den verschiedenen genossenschaftlichen Prüfungsverbänden anzulegen. Natürlich dort, wo eine solche Tabelle hin gehört: Bei Wikipedia.

Interessierte können hier anonym die Kosten ihres Verbands eintragen. Einfach einen Wikipedia-Account freischalten, und die Tabelle vervollständigen. – Fünf Minuten Arbeit, die die Transparenz im Genossenswesen sehr fördern. Der Anfang ist gemacht. Zunächst steht die Tabelle noch im Diskussionsbereich von Wikipedia. Später soll sie in den Wikipedia Artikel über Genossenschaften wandern. Und hier geht es zur Vergleichstabelle: (Nach unten scrollen, bis die Tabelle erscheint.) -> Zur Vergleichstabelle bei Wikipedia.

OpenProfiles eröffnet seinen Freelancer-Blog

Tue Gutes und rede darüber. In diesem Sinne spendieren wir dem Portal www.OpenProfiles.de heute einen Blog. Bei der Auswahl der Blog-Software ist die Wahl auf WordPress gefallen. Eine wirklich vorbildlich problemlose Installation. Ich bin immer wieder erstaunt, welche Softwareperlen es als Opensource-Software gibt. – Kostenlos und trotzdem super!

Kurzvorstellung unseres Projekts OpenProfiles:

Wir von der Genossenschaft JARIVA (www.JARIVA.de) haben uns zu einem Schritt entschieden, der jedem kommerziellen Personalvermittler ziemlich verrückt erscheinen muss. Wir entwickeln ein Internetportal, mit dem es möglich wird, direkt auf IT-Spezialisten zuzugreifen. Vorbei an Personalvermittlern. – Suchmaschine statt Personalvermittlung.

Und wie funktioniert das?

Der Freelancer schafft sich einen Account. Klickt sich die Skills für sein Profil zusammen. (Die Projekthistorie nicht vergessen. Da schauen die Kunden natürlich ganz besonders genau drauf.) Das Profil z.B. im HTML-Format herunterladen und auf die eigene Homepage stellen. In OpenProfiles den Link zum Standort des eigenen Profils angeben, und schon wird man gefunden.

Und das Beste kommt noch. Die Bundesregierung hat auf dem letzten IT-Gipfel beschlossen die Technik des semantic Web großzügig finanziell zu fördern. Es wird also semantische Suchmaschinen geben. Und die funktionieren besonders gut, wenn sie ihr ganz spezielles Futter im Internet finden. Nämlich XML-Dokumente. Diese XML-Kenntnisprofile können sich Freelancer bei OpenProfiles ebenfalls erstellen und downloaden. Und zwar nicht in irgendeinem von uns selbst erfundenen Format, sondern in der Semantic des internationalen HR-XML Konsortiums. Da sind bekanntlich auch viele IT-Riesen wie Oracle, Microsoft, SAP, usw. vertreten. Und sogar die Bundesagentur für Arbeit will dort mitmachen.

Stellen viele Fachkräfte ihre standardisierten Kenntnisprofile online, wird sich die Personalvermittlungsbranche wahrscheinlich sehr verändern. – Und manches Unternehmen wird sich fragen, warum es Vermittlungsprovisionen zahlen soll, wenn die Spezialisten auch offen im Internet gefunden werden können. Wir arbeiten übrigens auch schon an Schnittstellen zu Social Network Portalen. Auch dort wir man dann die OpenProfiles-Profile verwenden können. – Schauen wir mal wann Google seine erste spezielle Suchmaske für die Suche nach Fachkräften anbietet. – OpenProfiles liefert jedenfalls das passende Futter für die Suchmaschinen.

Das wars erstmal für den Start unseres neuen Blogs. Diese Spitzen-Blog-Software gab es kostenlos. Wir bieten unsere neue Dienstleistung natürlich auch kostenlos an.

Beste Grüße
Manfred Feige – JARIVA eGOpenProfiles