Staatlich garantierter Luxuslohn.

Aktuell ist wieder der staatlich garantierte Mindestlohn in der Diskussion, von Gegnern oft auch als Luxuslohn verspottet. Aber gibt es das überhaupt, staatlich garantierten Luxuslohn?

Ja, den gibt es. Jedenfalls etwas sehr ähnliches. Es gibt ihn unbemerkt von Medien und Öffentlichkeit in einer kuscheligen Sparte der deutschen Wirtschaft. Es gibt ihn bei den genossenschaftlichen Prüfungsverbänden. Und das kommt so: Genossenschaften sind in Deutschland verpflichtet einem Prüfungsverband anzugehören. Sie sind außerdem verpflichtet sich regelmäßig von diesen Verbänden prüfen zu lassen. So wie wir Normalbürger das von der TÜV-Untersuchung an Autos kennen. Allerdings müssen wir nicht zusätzlich Mitglied des TÜV sein. Vor diesem Hintergrund aus Zwangsmitgliedschaft und Pflichtprüfung ist die Versuchung offenbar groß, bei den Rechnungen für die Pflichtprüfungen kräftig zuzulangen.

Ein solcher Fall wird in den nächsten Tagen von dem Landgericht Hamburg entschieden. Die Fachkräfte-Genossenschaft JARIVA fühlt sich als Opfer eines Prüfungsverbandes, der im wahrsten Sinne des Wortes, „hart im nehmen“ sein soll. Nach Auskunft der Genossenschaft soll der Verband so „sorgfältig“ geprüft haben, dass die Rechnung für die Prüfung den
erwirtschafteten Gewinn der Anfangsjahre überstiegen hat. Aus der Genossenschaft ist dazu zu hören: „Würden TÜV-Prüfer so prüfen wie Genossenschaftsprüfer, müsste die Hauptuntersuchung eines VW-Golf ca. 2 Tage dauern und die Kosten wären dementsprechend hoch.“

Klagen über die Machtstellung der Prüfungsverbände sind nicht neu. Der Gesetzgeber hat die Zwangslage der Genossenschaften zuletzt 2006 etwas gelockert. Offenbar waren die Erleichterungen nicht ausreichend. Und so ist es auch hier wieder so, dass die Gerichte in einer Sache für Klarheit sorgen müssen, in der die Politik sich nicht traute, die Privilegien der Verbände zu beschneiden.

Wie das Landgericht auch entscheidet, die Kontrahenten werden wahrscheinlich in die nächste Runde gehen. Für die deutschen Prüfungsverbände steht nicht weniger, als ihr lieb gewonnenes Geschäftsmodell mit dem staatlich garantierten Lohn auf dem Spiel. Für die kleinen Genossenschaften geht es darum eine Ungerechtigkeit zu beseitigen. Evtl. geht der Streit bis vor das Bundesverfassungsgericht. Es darf gemutmaßt werden, dass nach der Abschaffung des Schornsteinfegermonopols demnächst auch die genossenschaftliche Pflichtprüfung und Pflichtmitgliedschaft fällt. Im Rahmen der EU gibt es das ohnehin nur in Deutschland.

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