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Bürgerprotest erreicht das Genossenschaftswesen

Der Bürgerprotest hat nun auch eine eher beschauliche Sparte der Wirtschaft erreicht: Die Genossenschaften. Brave Kaufleute und Landfrauen begehren gegen genossenschaftliche Prüfungsverbände auf. – Stuttgart 21 lässt grüßen.

Seit Jahrzehnten gärt der Unmut gegen hohe Kosten bei den gesetzlichen Pflichtprüfungen. Vor allem bei kleineren Genossenschaften. 2006 versuchte die Politik etwas Druck vom Kessel zu nehmen, und novellierte das Genossenschaftsgesetz. Billiger sollten die Pflichtprüfungen werden. Bis zu 20%. Doch die Prüfungsverbände setzten alles daran, ihre Besitzstände zu verteidigen. Letztlich waren sie damit auch erfolgreich. Während das Monopol von TÜV und Schornsteinfegern abgeschafft wurde, blieb beim staatlich garantierten Einkommen der genossenschaftlichen Prüfungsverbände alles beim Alten.

Doch jetzt regt sich offener Protest. Zum Einen üben sich Genossenschaften im Ungehorsam und kürzen die horrenden Prüfungsgebühren. Sie nehmen in Kauf verklagt zu werden, um dann gerichtlich die Verfassungsmäßigkeit von Pflichtmitgliedschaft und Pflichtprüfung klären zu lassen. Ein Relikt aus alten Zeiten, das es so nur noch in Deutschland und Österreich gibt.
Zum Anderen wird per Petition versucht, die Rechtsform des wirtschaftlichen Vereins für Dorfläden zu öffnen. – Ein ziemlich geniales Ausweichmanöver: Der wirtschaftliche Verein als preiswerte Alternative für kleine Genossenschaften. Unterstützt wird die Petition u.a. vom Landfrauenverband und dem Zentralverband der deutschen Konsumgenossenschaften. Beide sind bisher eher nicht als Revoluzzer in Erscheinung getreten. – Landfrauen und Tante Emma Kaufmann im Bürgerprotest.

Wie sehr kleine Genossenschaften unter dem Kostendruck der Pflichtprüfungen leiden, zeigt exemplarisch, das drohende Ende einer Verbrauchergenossenschaft im schwäbischen Hechingen. Die Genossenschaft betreibt einen Dorfladen. Unter dem Druck der hohen Kosten wird er voraussichtlich 2011 schließen. Fast 6.000 Euro soll die kleine Genossenschaft für die letzte Prüfung zahlen. Ein Posten, den der Dorfladen nicht verkraften kann und will. Hätte der Dorfladen die Rechtsform der GmbH, würden die Kosten für die Pflichtprüfung nicht anfallen. In den Augen vieler Genossenschaften eine echte Ungerechtigkeit.