In Mecklenburg-Vorpommern darf ein Wirt seine Raststätte nicht mehr „Am Blitzer“ nennen. Und beinahe hätte eine Beamtin verraten warum. Der Landkreis hat sich beeilt, die Aussage der Beamtin umgehend zu berichtigen. Natürlich gehe es dem Landkreis bei dem Verbot nicht um sinkende Busgeldeinnahmen. – Natürlich nicht. – Das Magazin Extra3 des NDR berichtete.
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Sicher ist die Benennung der Raststätte ein unverkennbares Markenzeichen, da in unmittelbarer Nähe ( einmal 15 m auf der einen, sowohl knapp 40 m auf der anderen Straßenseite) zur Bundesstraße stationäre Blitzer installiert wurden.
Da nun die Namensgebung der Raststätte ein reiner formaler Akt ist und nicht weiter kommentiert werden braucht, stellt jedoch die ursprünglich und nunmehr nicht mehr gedultete Außenwerbung am Ackerrand zwielichtigen Charakter. Unverkennbar wird hier seitens der Obrigkeit mit unübersehbarer Willkür verboten, was anderen erlaubt wurde. Soll heißen, es bestehen gerade in dieser Region massive Bewerbungen ähnlicher Art, die nie moniert wurden. Es sind sogar öffentliche Bedarfsträger mit umfangreichen Bewerbungen „auf dem Acker“, zu denen man tatsächlich erst einmal anhalten müsste, um den kompletten Inhalt überhaupt anrissweise gelesen zu haben. Wenn schon Recht, dann doch bitte für alle! Solange sich da aber nichts dreht, werde ich der Familie Krüger monatlich ein Teil der zu erwartenden Strafbescheide bezahlen.
Mfg
Peter Sohr