Domainmissbrauch: Denic muss löschen.

Der Bundesgerichtshof hat bestätigt, dass die Löschung von Domainnamen rechtens ist, wenn der Missbrauch ohne weiteres erkennbar ist. (Urteil vom 27. Oktober 2011 – I ZR 131/10 – regierung-oberfranken.de).
Vorangegangen war ein Prozess des Regierungsbezirks Oberfranken gegen die Registrierungsstelle Denic. Der Regierungsbezirk wollte verhindern, dass ein in Panama ansässiges privates Unternehmen den Domainnamen „regierung-oberfranken.de“ für sich registriert. Das Gericht urteilte, dass es für Denic-Mitarbeiter ohne weiteres erkennbar ist, dass der strittige Namen allein einer staatlichen Stelle und nicht einem in Panama ansässigen Unternehmen zusteht. Mehr dazu bei CRN und bei Medien Internet und Recht.

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