Neue Gefahr für Blogger: Abmahnungen bei Fotos unter Creative Commons Lizenz (CC-Lizenz)

Die Abmahnwelle hat jetzt auch einen Bereich erreicht, der bislang als sicher galt. Nämlich Fotos, Videos und andere Werke, die unter Creative Commons Lizenz stehen. Beliebt sind diese Fotos z.B. bei Bloggern. Verspricht die Nutzung dieser Fotos doch einen gewissen Schutz vor Abmahnungen. Bei dem weit verbreitetsten Lizenzmodell verpflichtet sich der Nutzer lediglich, den Rechteinhaber zu nennen, und eine Kopie des Creative Commons Vertragstextes (CC-Lizenz) mit zu veröffentlichen. Weil das Veröffentlichen des Vertragstextes sehr unpraktisch wäre, hat es sich unter Bloggern eingebürgert, auf eine vom Rechteinhaber gewählte CC-Lizenz zu verlinken, oder die URL dorthin, in Textform anzugeben.

Blogger, die meinen beides elegant in dem Mouseover-Feature (hover) von WordPress erledigen zu können, müssen nun mit Abmahnungen rechnen. Zwar läst die CC-Lizenz in § 4 offen, wie der Nutzer beiden Verpflichtungen nachkommt, die Abmahner scheinen den Vertragstext aber so zu interpretieren, dass die Namensnennung und die CC-Lizenz starr, und nicht etwa durch Einblendung beim Überfahren des Fotos mit der Maus zu geschehen hat. Was genau gemeint ist, kann man am Foto dieses Blogbeitrags sehen. Einfach mit der Maus über das Bild fahren, dann erscheint der Name des Rechteinhabers und die URL zur CC-Lizenz. Es sei ausdrücklich erwähnt, dass der im Beispiel genannte Fotograf kein Abmahner ist.

Zitat aus einer dem Freelancer-Blog vorliegenden Abmahnung:

Hierzu stelle ich fest:
– Ein Hinweis auf die Lizenz (wie in 4.a. gefordert) fehlt.
– Ein Hinweis auf meine Urheberschaft (wie in 4.b. gefordert) fehlt.
Da Sie die Anforderungen der Lizenz nicht erfüllen, haben Sie kein Nutzungsrecht an dem Bild.
Gemäß §97 des Urheberrrechtsgesetzes (UrhG) ergibt sich daraus ein lizenzanaloger Schadensersatzanspruch. Wie aus bisherigen Gerichtsurteilen hervorgeht (siehe bspw. LG Düsseldorf, Urteil vom 19.03.2008 – Az. 12 O 416/06), ist dafür die Honorartabelle der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing als Orientierung zu Rate zu ziehen.
Die Honorartabelle legt einen Betrag von 60 € („Bildhonorare 2011“, MFM, S. 76) für eine Nutzungsdauer von einer Woche zugrunde. Obwohl Sie den Beitrag bereits am 01.07.2011 (vor 10 Tagen) veröffentlicht haben, bin ich bereit den Betrag dahingehend abzurunden.
Bei Zahlung räume ich Ihnen nachträglich ein Nutzungsrecht vom xx.yy. bis zum xx.yy. für die Domain domainname.de ein.
Beachten Sie bitte, bis dahin die oben erläuterten Versäumnisse bezüglich der Nutzung des Bildes zu korrigieren oder das Bild nicht weiter zu nutzen – sonst bestünde die Urheberrechtsverletzung weiterhin!
Sollten Sie der Forderung nicht nachkommen, folgen weitere rechtliche Schnitte, insbesondere eine kostenpflichtige, anwaltliche Abmahnung einschließlich einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie eine zivilrechtliche Klage.
Ich hoffe jedoch vielmehr, dass wir das Problem auf diesem Wege schnell und unkompliziert lösen können.

In der vorliegenden Abmahnung werden die Aussagen der CC-Lizenz dadurch etwas vernebelt, dass die entsprechenden Paragraphen in englischer Sprache zitiert werden. Deutsch wäre aber durchaus angebracht und auch möglich. Immerhin bietet die gemeinnützige Creative Commons Organisation die CC-Lizenz auch in deutscher Sprache an.

Bei den Fotos handelt es sich um attraktiv aufbereitete Motive. Ihr Reiz besteht darin, dass der Fotograf sie freigestellt, also vom Hintergrund befreit hat. Die Zeitschrift c’t hat die Technik neulich in einem Foto-Workshop erläutert. Mit ähnlichen Fotos und einem ähnlichen Abmahn-Geschäftsmodell hat in der Vergangenheit Marions Kochbuch für Schlagzeilen gesorgt. Nutzte ein Internet-User die schick gestalteten Fotos, schlug der Abmahner zu. Ähnlich wie bei Marions Kochbuch, stellt der aktuelle Abmahner ebenfalls Spirituosen, Obst, elektronische Artikel, etc. aus. Alles schick aufbereitet, vom störenden Hintergrund freigestellt, und unter CC-Lizenz.

Obwohl die Abmahnung durchaus professionell daherkommt, ist der Name des Abmahners noch in keinem Forum aufgetaucht. Auch in Xing oder Linkedin wurde der Abmahner noch nicht erwähnt. Lediglich unter einem seiner bei Flickr veröffentlichten Fotos ist ein Hinweis auf Abmahnungen zu entdecken. Es kann daher gemutmaßt werden, dass es sich um einen „Berufsanfänger“ handelt. Der Verdienst dieses Geschäftsmodells ist aber auch ziemlich verlockend. Kann man mit dem Einstellen eines professionell gestalteten Fotos z.B. bei Fotolia vielleicht 2 Euro verdienen, ist bei Abmahnungen ein Vielfaches möglich. Der Abmahner des zitierten Falls verlangt 60 Euro. Allerdings weist die Rechnung des Mainzer Kleinunternehmers immerhin die laufende Nummer 26 auf.
Auf seiner Homepage stellt sich der Abmahner als SEO Spezialist dar. Abmahnungen aus dem Bereich der SEO-Spezialisten hatten in der Vergangenheit durchaus auch einmal erpresserische Züge. Waren sie doch mit Hinweisen gespickt, SEO-Kenntnisse dazu zu nutzen, die Reputation der Abgemahnten im Internet nachhaltig zu schädigen, wenn sie nicht zahlen würden. Hier scheint man dazugelernt zu haben. Einen derartigen Hinweis enthält die vorliegende Abmahnung nicht. Lediglich den Hinweis auf die Einschaltung eines Abmahn-Anwalts, wenn nicht innerhalb einer Woche gezahlt wird.

Ein Gedanke zu „Neue Gefahr für Blogger: Abmahnungen bei Fotos unter Creative Commons Lizenz (CC-Lizenz)

  1. Charles II

    Hi Ihr Lieben,

    > Zwar läst die CC-Lizenz in § 4 offen, wie der Nutzer beiden Verpflichtungen nachkommt, die Abmahner scheinen den Vertragstext aber so zu interpretieren, dass die Namensnennung und die CC-Lizenz starr, und nicht etwa durch Einblendung beim Überfahren des Fotos mit der Maus zu geschehen hat.

    Tja, ob da in jedem Smartphone der Mouse-Over-Effekt funktioniert? Und auch sonst in jedem Browser? Und auf der ausgedruckten Seite oder einem Screenshot? Kann das möglich sein? (Das Bild ist in jedem der genannten Fälle da!)

    Welche Kraft hat die Ausrede (!), man habe die Infos im alt-Tag / title-Tag genannt! Versteckt hat man sie da. Das Bild soll bitte jeder sehen, aber die Lizenz-Angabe und den Namen der Fotografin: Nur wer auf die Idee kommt, es könnte jemand die technische Spezifikation von alt- oder title-Tag missbrauchen und da eine Info reinsetzen, die an das Bild gehört, oder meinethalben unten auf der Seite.

    Das eigene (C)-Zeichen ist aber gerne immer !! sichtbar, auch im Ausdruck. Und da hat der böse Abmahner dann einen Grund mehr, das überhaupt nicht gut zu finden.

    Nichts für ungut, aber so ist es.

    Gute Nacht, Charles II

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