FAQ

FAQ ist die gebräuchliche Abkürzung für "frequently asked questions", zu Deutsch, "häufig gestellte Fragen". An dieser Stelle beantworten wir einige FAQ.


JARIVA ist eine Genossenschaft. Die Eigentümer der Genossenschaft sind die IT-Freelancer. Mit anderen Worten: Die Mitglieder von JARIVA betreiben ihre eigene Vermittlungsagentur.

Insofern ist JARIVA eine klassische Absatzgenossenschaft. Die Genossenschaft fördert ihre Mitglieder, indem sie Kundenkontakte aufbaut, Vertriebsarbeit leistet und dadurch IT-Projekte akquiriert.

Ja. Was JARIVA von anderen Projektvermittlern unterscheidet, ist lediglich die Eigentumsfrage. JARIVA ist die eigene Vermittlungsagentur der IT-Freiberufler. Das hat u.a. zur Folge, dass die Mitglieder von JARIVA am Jahresende entscheiden, was mit einem erwirtschafteten Gewinn geschieht. Läuft es wirtschaftlich gut, können z.B. Rückvergütungen beschlossen werden. Dadurch relativiert sich die ohnehin schon niedrige Vermittlungsprovision noch einmal.

Wer in einem Projekt mitarbeitet, entscheidet leider nicht JARIVA.

Der Kunde von JARIVA entscheidet, welcher Freelancer in seinem Projekt mitarbeitet.

Der typische Ablauf einer Vermittlung:

  • Der Kunde stellt eine Anfrage
  • JARIVA schickt dem Kunden die angeforderten Kenntnisprofile
  • Der Kunde, in der Regel der Projektleiter, wählt einige Kandidaten aus und führt mit ihnen Telefoninterviews
  • Aufgrund der Telefoninterviews werden mit einem oder zwei Kandidaten Vorstellungsgespräche vereinbart
  • Der Kunde entscheidet sich für seinen Projektmitarbeiter

Ja. Wir zahlen bei Bedarf auch Vorschuss. Die Konditionen: 3% Skonto. Das ist im Branchenvergleich sehr günstig.

  • Eine natürliche Person, also ein Freiberufler (Freelancer), muss laut Satzung einen Geschäftsanteil erwerben.
  • Ein Geschäftsantei kostet 250 Euro.
  • Eine juristische Person (GmbH, AG, GmbH & Co KG, etc.) muss laut Satzung 4 Geschäftsanteile erwerben.
  • Hinzu kommt eine einmalige sog. Eintrittsgebühr in Höhe von 50 Euro.
  • Laufende Kosten entstehen den Mitgliedern nicht. Es werden keine Mitgliedsgebühren, etc. erhoben.
  • Kündigt ein Mitglied, werden seine Geschäftsanteile zurückgezahlt.

Dazu die Antwort des Steuerberaters unseres Genossenschaftsverbands ZdK:

"Geschäftsguthaben sind bei Privatpersonen Privatvermögen und daher nicht steuerlich relevant.

Bei Unternehmern können die Beteiligungen an der Genossenschaft betrieblich veranlasst sein und sind daher bei Gewerbetreibenden und denjenigen die bilanzieren, zu aktivieren.

Bei Selbständigen, die eine Einnahme-Ausgaben-Rechnung machen, geht die Beteiligung ebenfalls ins Vermögensverzeichnis.

Bei den Mitgliedern wird dabei nicht nach Geschäftsanteil und Eintrittsgeld differenziert, sondern beides zusammen sind die Anschaffungskosten der Beteiligung.

Nähere Auskünfte für die Zuordnung kann aber nur der Steuerberater geben."

Der Kunde entscheidet, welcher Freelancer in seinem IT-Projekt mitarbeitet. Weil sich Kunden in der Regel aufgrund von Kenntnisprofilen über die Erfahrungen und Kenntnisse der IT-Spezialisten informieren, kann nur empfohlen werden, besondere Sorgfalt in die Pflege des Profils zu investieren.