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Erneute Schlappe für Datensammler

Gestern hat das Bundesverfassungsgericht die Massenspeicherung von Telefon- und Internet-Verbindungsdaten vorerst gebilligt, deren Nutzung für die Strafverfolgungsbehörden aber deutlich eingeschränkt. Langsam staunt selbst der unkritischste Betrachter nicht schlecht, dass das Verfassungsgericht die Grundrechte ausgerechnet immer gegen unsere Regierung verteidigen muss. Und das zum wiederholten Mal in kurzer Folge. Das Urteil scheit aber jeder wieder so zu deuten, wie es ihm passt. Die Medien sehen es als Schlappe der Regierung und Bestätigung der Grundrechte der Bürger. Die Regierung spricht von einem Sieg für ihre eigenen Gesetzesinitiativen.

Wie dem auch sei, eine Gefahr scheint aufgrund des neuen Urteils vorerst gebannt. Die Gefahr, dass Staatsanwälte gegen die zigtausend Kids ermitteln, die im Internet täglich Musik tauschen. Zumeist ohne schlechtes Gewissen und ohne Wissen der Eltern. Kritische Medien hatten ohnehin vermutet, dass das, was als Schutz vor Terrorismus in Gesetze gegossen wird, in der tagtäglichen Praxis dazu genutzt werden wird, die Musikindustrie vor weiteren Gewinneinbrüchen durch den massenhaften Musiktausch im Internet zu schützen. Die Idee schien für die gebeutelte Musikindustrie verlockend: Die Provider müssen die Verbindungsdaten speichern. Die Musikindustrie beauftragt Internet-Rechercheure damit, herauszufinden wo welche Musik getauscht wird, und der Staatsanwalt holt sich dann von den Providern die Verbindungsdaten und verfolgt die Kids mit juristischen Mitteln. – Die Staatsanwaltschaft als kostenloser Geldeintreiber der Musikindustrie. – Kriminalisierung der Jugend, weil die Musikindustrie es nicht schafft, ihre Produkte zu schüzten. – Diese Prophezeiung der kritischen Medien wird sich aufgrund des neuen Urteils nicht bewahrheiten. – Ein guter Tag für Eltern.

So muss die Musikindustrie doch selbst weiter nach geeigneten Mitteln suchen, um ihre Produkte zu schützen. Und auch auf diesem Gebiet tut sich etwas, über das in einem nächsten Blog zu berichten sein wird: Über das Leuchtturmprojekt Theseus. Dem deutschen IT-Projekt, das derzeit mit den großzügigsten finanziellen Mitteln ausgestattet ist.

Bis dann
Manfred Feige – JARIVA eGOpenProfiles

Projektangebot: DMS-Junior-Berater

Eilige Anfrage:
Gesucht wird ein Junior-Berater im Bereich Dokumentenmanagement auf freiberuflicher Basis. Er sollte auf diesem Arbeitsgebiet bereits erste Erfahrungen gesammelt haben, und in der Lage sein, in einem IT-Projekt eigenständige Arbeiten zu übernehmen. Beispielsweise die Bestandsaufnahme.
Einsatzgebiet ist der Raum München.
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