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EuGH-Urteil: Kettenverträge zulässig.

Der europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass mehrfach befristete Arbeitsverhältnisse, sog. Kettenverträge, zulässig sind. Im konkreten Fall hatte das Bundesarbeitsgericht dem EuGH den Fall einer Justizangestellten vorgelegt. Sie wurde vom Amtsgericht Köln über einen Zeitraum von 11 Jahren mit 13 aufeinander folgenden befristeten Arbeitsverträgen beschäftigt. Dabei wurde sie jeweils als Vertretung, z.B. als Schwangerschaftsvertretung, eingesetzt. Die Angestellte klagte auf Festanstellung. Der EuGH entschied heute, dass die vorwiegend im öffentlichen Dienst gepflegte Praxis der Mehrfachbefristung mit europäischem Recht vereinbar, und damit rechtens ist. Zu den Auswirkungen des Urteils führte Spiegel-Online ein Interview mit dem Arbeitsrechts-Experten Martin Krömer. Mehr Infos zu dem Urteil gibt es auch hier.

Die Freiberufler-Genossenschaft JARIVA verfolgt alle aktuellen Entwicklungen im Arbeitsrecht. Ob das Urteil längerfristig auch Auswirkungen auf die für Freiberufler wichtige Frage der Scheinselbständigkeit hat, bleibt abzuwarten. Deutsche Behörden betrachten Kettenverträge als Indiz für Scheinselbständigkeit.