Erstmals hat ein deutsches Gericht das 2007 verschärfte Gesetz zur Computer-Sabotage auf DDoS-Angriffe angewandt. Zwei Jahre und 10 Monate Haftstrafe erhielt der Verurteilte. Er hatte Glücksspiel-Anbietern damit gedroht, ihre Internetserver zu attackieren, wenn sie nicht zahlten. Wie bei der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Bahr zu lesen ist, haben einige Firmen sofort gezahlt. Die anderen erpressten Firmen wurden von dem Verurteilten mit DDoS-Attacken belegt. Ihre Server fielen daraufhin für mehrere Stunden aus. Den Schaden beziffern die betroffenen Unternehmen auf mehrere Hunderttausend Euro. In der Vergangenheit wurden DDoS-Attacken weitaus milder beurteilt. Bis zur Novellierung des Gesetzes wurden vergleichbare Fälle nur als strafbare Nötigung eingestuft.
Wenn, wie in dem o.g. Fall, nur einzelne Unternehmen betroffen sind, nimmt die Öffentlichkeit kaum Notiz von den Angriffen. Für die Allgemeinheit ärgerlicher sind Angriffe auf Nameserver der großen Internetprovider. Wenn diese Knotenpunkte unter Beschuss gerieten, waren in der Vergangenheit tausende von Benutzern betroffen. Über je einen Fall aus den Jahren 2008 und 2010 hat der Freelancer-Blog berichtet.
Um sich und ihre Kunden gegen Angriffe aus dem Internet besser zu schützen haben einige Internetprovider technisch aufgerüstet. Netzwerk-Spezialisten der Fachkräfte-Genossenschaft JARIVA haben an entsprechenden Projekten mitgearbeitet. Die Branchengrößen sehen derartigen Angriffen mittlerweile sehr gelassen entgegen, und auch die Strafverfolgungsbehörden arbeiten international besser zusammen. Bleibt abzuwarten, wie die Gegenseite aufrüstet.