Broschüre des Branchenverbandes BITKOM will für Rechtssicherheit beim Umgang mit dem Hackerparagraphen sorgen. Ein hilfreicher Leitfaden für IT-Freelancer aus den Arbeitsgebieten Administration und Security.

Seit Einführung des §202c StGB, dem sog. Hackerparagraphen, herrscht Rechtsunsicherheit bei vielen Fachleuten aus den Bereichen Administration und Security. Einerseits macht der neue Paragraph den Computerkriminellen das Leben schwerer. Andrerseits müssen auch Secutity-Spezialisten befürchten illegal zu handeln, wenn sie entsprechende Tools einsetzen, um Sicherheitslücken in Unternehmen aufzuspüren.

So begibt sich der IT-Freelancer auf die gefährliche Seite, der bei seinen Kunden Fernsteuersoftware auf Rechnern installiert, und die Nutzer der Rechner nicht darüber informiert. Als unkritisch gilt hingegen der Umgang mit Portscannern, Sniffern und Netzwerkanalyse-Tools. Die Installation von Software, die verschlüsselte Daten entschlüsseln kann, ist hingegen als kritisch anzusehen. Beispielsweise der Einsatz von Passwort-Knackern.

Mehr zum Thema gibt es beim Branchenverband BITKOM. Zum Artikel und der Broschüre geht es hier.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert