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Projekt-Angebot: Informatik-Ingenieur (m/w) Projektleiter Montageprozesse

Tätigkeit im Projekt:

* Konzeption und Realisierung von IT-Löungen für Montage und Fertigung
* Weiterentwickeln vorhandener IT-Lösungen zur Steuerung und Überwachung von Fertigungs- und Montageprozessen incl. Anbindung an SAP (CAA / Computer Aided Assembly)
* Inbetriebnahme und Betreuung der entwickelten IT-Lösungen
* Arbeiten in interdisziplinären, projektübergreifenden Teams
* Belegbare Erfahrung in der Führung von Projektteams

Erforderliche Qualifikationen:

* Projekterfahrung im Umfeld der Fabrikautomatisierung
* Fundierte Programmierkenntnisse in C, C++, Java
* Betriebssystemkenntnisse in Linux
* Datenbankkenntnisse in Oracle und mySQL/MariaDB
* Kenntnisse in Automatisierungstechnik (einschl. SPS-Systeme)
* Gute SAP-Kenntnisse. Insbesondere CAA
* Gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift

Weitere Details zum Projekt:

* Einsatzort: Salzgitter
* Beginn: 01.03.2016
* Laufzeit: ca. 4 Monate mit Option auf Verlängerung
* Anzahl Mitarbeiter: 1
* Heimarbeit möglich: nein
* Stundensatz: 85 Euro

Jetzt Online bewerben bei der IT-Freelancer Genossenschaft JARIVA.
Das Original-Inserat finden Sie hier.

Vorschuss für IT-Freelancer: Skonto und andere Geheimnisse.

In den fast 15 Jahre ihres Bestehens hat die IT-Freelancer Genossenschaft JARIVA immer wieder Wellen von Anrufen zu bestimmten Themen erlebt. Mal wollten Dutzende Interessierte wissen, wie eine Genossenschaft gegründet wird, mal galt das Interesse dem Thema Scheinselbständigkeit. Aktuell sind die Themen Vorschuss und Skonto der Hit.

Skonto. - Nachrechnen lohnt sich. CC-Foto von 401(K) 2013 http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/de/

Skonto. – Nachrechnen lohnt sich. CC-Foto von 401(K) 2013 http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/de/

Das Erstaunliche: Kaum ein Anrufer kann einschätzen wie sich Skonto und der bekanntere „effektive Jahreszins“ zueinander verhalten. Mal ehrlich, wissen Sie wie hoch der effektive Jahreszins bei 2% Skonto für 30 Tage ist? – Erstaunliche 36,73%. Bei 10 Tagen Skontofrist.
Bei 3% Skonto sind es 55,67% effektiver Jahreszins und bei 4% Skonto für den gleichen Zeitraum schon 75% Zinsen per anno. Ca. 4% Skonto berechnen Factoring-Unternehmen, die im IT-Freelancer Geschäft tätig sind.

Es lohnt sich also genauer hinzuschauen und den Taschenrechner zu bemühen. Wer es bequemer haben will: Im Internet gibt es natürlich auch dafür Portale. Einfach nach den Begriffen „Umrechnung Skonto“ googeln. Dann findet man u.a. diesen Skonto-Rechner.
Wer es noch genauer wissen möchte, der schaut sich die Formeln bei Wikipedia an.

Und was sagen die netten Leute von JARIVA wenn sie nach Vorschusszahlungen gefragt werden? Ja, die Genossenschaft JARIVA bietet Vorauszahlungen. Die Konditionen: 2% Skonto. Das ist rund die Hälfte der Skonti von Factoring-Unternehmen.

Vorschuss für IT-Freelancer

Hin und wieder werden wir gefragt, ob die IT-Freelancer Genossenschaft JARIVA auch die Möglichkeit des Honorar-Vorschusses bietet. Die Frage verrät einen nüchtern, realistischen Blick auf die Dinge, denn günstige Preise und guter Service gehen nur selten Hand in Hand.

IT-Freelancer Genossenschaft JARIVA zahlt auf Wunsch auch Vorschuss. CC-Foto von Tax Credits. https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/

IT-Freelancer Genossenschaft JARIVA zahlt auf Wunsch auch Vorschuss. CC-Foto von Tax Credits. https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/

Dass beides zusammen doch geht, zeigt die Tatsache, dass unter unserem „Flatrate-Tarif“ beschäftigte IT-Freelancer sehr wohl Vorschuss erhalten können.
Unsere Konditionen: 2% Skonto.

Zum Vergleich: In der aktuellen Ausgabe „August / September 2014“ des IT Freelancer Magazin gibt es ein Interview mit den Geschäftsführern der Elbe-Factoring GmbH. Auf die Frage nach den Kosten für Freiberufler nennt einer der Geschäftsführer den Preis von 3,97% vom Bruttobetrag der jeweiligen Rechnung.
In Euro: Bei einem Brutto Rechnungsbetrag von 10.000 Euro betragen die Kosten 397 Euro. Der Vorschuss der Genossenschaft JARIVA kostet demgegenüber nur 200 Euro, also ca. die Hälfte. Hochgerechnet auf die Dauer des Projekts ergeben sich erstaunliche Beträge.

Günstige Vermittlungsprovisionen und der Service preisgünstiger Vorschusszahlung. – Wie geht das zusammen?
Unsere Antwort: Das kann nur eine IT-Freelancer Genossenschaft. 😉

Linux auf Arbeitsplatz-PCs in Unternehmen. – Teil 2

Im ersten Teil wurde darauf eingegangen, dass Ubuntu in der Version 14.04 LTS aus Unternehmenssicht leider kein guter Nachfolger von Ubuntu 12.04 LTS ist. Beispielsweise der Dateimanager wurde in seiner Funktionalität derart eingeschränkt, dass er für professionelle Zwecke kaum brauchbar ist.

Viel Hoffnung setzt der unzufriedene Teil der Nutzergemeinde deshalb auf den Desktop Cinnamon. Dieser Desktop lehnt sich stark an die gewohnte Bedienweise von PCs an. Der Ubuntu Hersteller Canonical hat Cinnamon aber noch nicht für Ubuntu 14.04 LTS freigegeben. In einer Veröffentlichung weist er auf Probleme hin und bittet um etwas Zeit für weitere Tests.

Einige System-Spezialisten der Freelancer Genossenschaft JARIVA wollten sich nicht so lange gedulden und haben damit begonnen Ubuntu auf ihre Bedürfnisse zu trimmen. U.a. haben sie mit dem Dateimanager Nemo experimentiert. Fazit zu Nemo unter Ubuntu 14.04: Die Anbindung von Laufwerken und die Ablage als Lesezeichen funktionieren gut. Egal ob sie per WebDAV, nfs, ftp oder aus einer Windows-Domäne angebunden sind. Auch die Bedienung ist so, wie man sie von Nautilus unter Ubuntu 12.04 kennt.

Während des Experimentierens hatte ein Freelancer die Idee, nicht weiter am neuen Ubuntu herumzuschrauben, sondern Linux Mint 17 auszuprobieren. Die Meinung des IT-Freelancers, der für JARIVA an Multiboot-PCs verschiedene Linux Distributionen testet: Bis vor drei Wochen war Ubuntu 12.04 LTS mein produktives Arbeitssystem. Die frische Mint-Installation war innerhalb kurzer Zeit so eingerichtet, dass sie alle produktiven Arbeiten übernehmen konnte. Es bestand bisher kein Grund den PC mit Ubuntu zu starten. Wer sich die normale Cinnamon Version herunterlädt, also die Version mit allen Codecs, hat auch gleich noch ein vollwertiges Multimediasystem.

Fazit: Wer sich mit der Bedienweise des neuen Ubuntu 14.04 LTS nicht anfreunden kann oder möchte, sollte Linux Mint ausprobieren. Das geht auch ohne Installation mit einem Live-System. Die Installations-DVD bietet diese Möglichkeit. Und auf die gewohnt zuverlässige Bereitstellung von Sicherheitsupdates und Patches braucht man unter Linux Mint auch nicht zu verzichten. Alle Updates kommen von Ubuntu.

Linux Mint 17 Cinnamon

Linux Mint 17 Cinnamon

Projektangebot: Software-Entwickler C# .NET (m/w)

Tätigkeit im Projekt:

* Integration einer Simulationssoftware (iDAS) in CDM-Studio
* Spezifikation der Schnittstellen
* Realisierung der Schnittstellen
* Erstellen einer integrierten iDAS-Version
* Erstellen des Testframeworks
* Einweisung und Einarbeitung der Fachbereiche

Erforderliche Qualifikationen:

* Ingenieur der Fachrichtung Informatik
* Gute Kenntnisse in C#, .NET, VB.NET, XML
* Gute Kommunikationsfähigkeit
* Erfahrung im Umgang mit folgenden Tools: CDM-Studio, XML-Editor

Weitere Details zum Projekt:

* Einsatzort: Friedrichshafen
* Beginn: Anfang Mai 2012
* Laufzeit: 6 Monate mit Option auf Verlängerungen
* Anzahl Mitarbeiter: 1
* Heimarbeit möglich: nein
* Stundensatz: 75 Euro

Weitere Infos und Kontakt über die Fachkräfte-Genossenschaft JARIVA:

Internationales Jahr der Genossenschaften: Fachkräfte-Genossenschaft führt bei der Freiberufler-Vermittlung die Flatrate ein.

„Ein Gewinn für alle“. Dieser Slogan ziert derzeit die Internetseiten vieler deutscher Genossenschaften. Hintergrund ist das von den Vereinten Nationen ausgerufene internationale Jahr der Genossenschaften. Doch was unterscheidet Genossenschaften heute noch von anderen, „normalen“ Unternehmen? Am Beispiel einer norddeutschen Fachkräfte-Vermittlung wird ein prinzipieller Unterschied deutlich.

Vergleicht man die Preise der Freiberufler-Vermittlungen, dann fällt auf, dass die Fachkräfte-Genossenschaft JARIVA günstiger ist, als die Wettbewerber. Liegt das an der Unternehmensform Genossenschaft? Ein Blick auf das Geschäftsmodell soll Klarheit schaffen.

Bei der Vermittlung freiberuflicher Ingenieure und IT-Spezialisten handelt es sich im Prinzip um eine Makler-Tätigkeit. Ein klassisches Dreiecksgeschäft, bei der das Vermittlungsunternehmen Kunden und Anbieter zusammenbringt. Beispielsweise einen Ingenieur mit speziellen Programmierkenntnissen mit einem Industrieunternehmen. Drei wirtschaftliche Interessen treffen aufeinander. Freiberufler und Unternehmen freuen sich, wenn die Vermittlungsprovision möglichst niedrig ausfällt. Ziel der bisher am Markt vertretenen Vermittlungsunternehmen ist es aber, eine möglichst hohe Provision zu verdienen.

Aus diesem Grund haben Freiberufler aus dem IT- und Engineering-Bereich ihr eigenes Vermittlungsunternehmen gegründet. So können sie die Preisgestaltung selbst bestimmen. Als Gesellschaftsform wählten sie die Genossenschaft. Weil freiberufliche Fachkräfte wenig Interesse daran haben, stattliche Provisionen an den zwischengeschalteten Vermittler zu zahlen, haben sie für ihre Genossenschaft bestimmt, dass sie eben soviel verdienen soll, wie für die Vermittlungstätigkeit nötig ist. Profit muss sie nicht erwirtschaften. Das ist prinzipiell auch im Interesse der Kunden. Sie bezahlen schließlich beides: die Gehälter der Fachkräfte und die Vermittlungsprovisionen. Unter Einkäufern von Großunternehmen hat sich die preiswertere Genossenschaftsvariante schnell herumgesprochen. Ein Geheimtipp ist die Genossenschaft nicht mehr.

Als Geheimtipp kann aber ein besonderer Service gelten. Seit Mitte vergangenen Jahres bietet die Genossenschaft bei der Vermittlung von Fachkräften ein völlig neues Preismodell an: Eine Flatrate, wie sie auch von Telefongesellschaften bekannt ist. Das bedeutet, dass JARIVA statt einer prozentual am Verdienst des Freiberuflers orientierten Provision, eine Pauschalgebühr berechnet. Der Preisunterschied: Statt durchschnittlich 1.200 Euro/Monat Vermittlungs-provision für z.B. einen Ingenieur, zahlen Kunden mit der Flatrate nur 450 Euro/Monat. So spart beispielsweise ein Kunde der Genossenschaft aus der Automobilbranche jährlich rund 400.000 Euro ein. Das Unternehmen beschäftigt auf Basis der Flatrate rund 40 Ingenieure und IT-Fachkräfte. Ein Rechenbeispiel hat die Genossenschaft JARIVA auf ihrer Homepage veröffentlicht. Die Eckwerte der Flatrate stimmt JARIVA mit jedem Unternehmen individuell ab.

Fazit: Richtig eingesetzt, ist Friedrich Wilhelm Raiffeisens Genossenschaftsidee auch heute noch attraktiv. Das Grundprinzip der Genossenschaften, in erster Linie ihren Mitglieder zu nützen, und erst in zweiter Linie Geld zu verdienen, ist ein wesentlicher Unterschied zu „normalen“ Unternehmen. Nimmt man die Fachkräfte-Genossenschaft als Testfall für den genossenschaftlichen Slogan „Ein Gewinn für alle“, dann wird deutlich, dass zumindest zwei Parteien profitieren: Die Freiberufler und die Kunden der Genossenschaft. Die Anwendung des Genossenschaftsmodells auf die Freiberufler-Vermittlung bewirkt nicht weniger, als die Ausschaltung einer Handelsstufe. Ein willkommener Einspareffekt für Unternehmen.

Fachkräfte-Genossenschaft JARIVA führt Tipp-Provisionen ein.

Gibt es Geschäfte, bei denen es nur Gewinner gibt? Es scheint so. Jedenfalls ist das die Sichtweise der Fachkräfte-Genossenschaft JARIVA. Die möchte die Bekanntheit ihres neuen Flatrate Tarifmodells fördern. Einen Tarif, der in der Personaldienstleistung bisher einmalig ist. Und sie möchte ihn mit einem Werbemodell fördern, wie ihn die Personaldienstleistung ebenfalls noch nicht gekannt hat. Dabei werden nicht etwa Key-Account Manager tätig, sondern die Fachkräfte selbst, die Freelancer. Sie sind ohnehin näher dran an den Unternehmen. Sie sollen eine Tipp-Provision erhalten, wenn es aufgrund ihrer Tipps zu einem Vertragsabschluss für die Flatrate kommt. Nach Auskunft von JARIVA erhalten nicht nur Genossenschaftsmitglieder die Provision, sondern auch Nichtmitglieder. Es müssen auch nicht unbedingt Freiberufler sein. Maßgeblich ist lediglich, dass es zu einem Geschäftsabschluss kommt. Dafür will die Genossenschaft dann immerhin 1.000 Euro überweisen. Eine stolze, und in der Branche bisher einzigartige Summe für eine Tipp-Provision.

Für Freelancer scheint dieses Werbemodell deshalb attraktiv zu sein, weil hier ein Produkt beworben wird, dass bei den Unternehmen ohnehin höchstes Interesse erfährt. Garantiert es doch erstaunliche Einsparungen bei der Beschäftigung externer Fachkräfte. Eine Beispielrechnung hat die Genossenschaft JARIVA auf Ihrer Homepage veröffentlicht.

Zurück zur Ausgangsfrage. Gibt es Geschäfte, bei denen es nur Gewinner gibt? Am Beispiel der beteiligten Akteure „Freelancer“, „Projektleiter“, „Einkäufer“ beantwortet die Genossenschaft das wie folgt:

Der Freelancer informiert den Projektleiter und/oder Einkäufer über das neue Tarifmodell der Flatrate. Nach Abschluss eines Vertrags erhält er 1.000 Euro Tipp-Provision.
Der Projektleiter profitiert von der Kosteneinsparung in seinem Projekt. Je nach Unternehmen macht sich das am Jahresende in Form einer Prämie bemerkbar.
Der Einkäufer profitiert ganz erheblich. Je mehr externe Fachkräfte er in den Flatrate-Tarif überführt, desto größer sind die jährlichen Einsparungen. Bei 20 in die Flatrate überführten Freelancern ergibt sich durchaus ein Betrag von 160.000 Euro an Einsparungen. Das honorieren Unternehmen auf jeden Fall.
Und schließlich noch der Blick auf die Unternehmen. Für sie wird die Beschäftigung externer Fachkräfte preislich günstiger. Je mehr Fachkräfte in den Flatrate-Tarif überführt werden, desto höher fallen die Einsparungen aus. Ein Nebeneffekt ist für Unternehmen ebenfalls von Bedeutung: Der Schutz vor Scheinselbständigkeit. Dadurch das JARIVA eine Genossenschaft ist, also eine Vermittlungsagentur, die den Freelancern selbst gehört, schützen sich Unternehmen vor dem Vorhalt der Scheinselbständigkeit. Der Fall eines Automobilzulieferers sorgte jüngst für Aufsehen.

Mit der Flatrate hat die Genossenschaft JARIVA ein Eisen im Feuer, das die Personaldienstleistungsbranche das Fürchten lehren könnte.

DDoS-Attacke erstmals schärfer bestraft.

Erstmals hat ein deutsches Gericht das 2007 verschärfte Gesetz zur Computer-Sabotage auf DDoS-Angriffe angewandt. Zwei Jahre und 10 Monate Haftstrafe erhielt der Verurteilte. Er hatte Glücksspiel-Anbietern damit gedroht, ihre Internetserver zu attackieren, wenn sie nicht zahlten. Wie bei der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Bahr zu lesen ist, haben einige Firmen sofort gezahlt. Die anderen erpressten Firmen wurden von dem Verurteilten mit DDoS-Attacken belegt. Ihre Server fielen daraufhin für mehrere Stunden aus. Den Schaden beziffern die betroffenen Unternehmen auf mehrere Hunderttausend Euro. In der Vergangenheit wurden DDoS-Attacken weitaus milder beurteilt. Bis zur Novellierung des Gesetzes wurden vergleichbare Fälle nur als strafbare Nötigung eingestuft.

Wenn, wie in dem o.g. Fall, nur einzelne Unternehmen betroffen sind, nimmt die Öffentlichkeit kaum Notiz von den Angriffen. Für die Allgemeinheit ärgerlicher sind Angriffe auf Nameserver der großen Internetprovider. Wenn diese Knotenpunkte unter Beschuss gerieten, waren in der Vergangenheit tausende von Benutzern betroffen. Über je einen Fall aus den Jahren 2008 und 2010 hat der Freelancer-Blog berichtet.
Um sich und ihre Kunden gegen Angriffe aus dem Internet besser zu schützen haben einige Internetprovider technisch aufgerüstet. Netzwerk-Spezialisten der Fachkräfte-Genossenschaft JARIVA haben an entsprechenden Projekten mitgearbeitet. Die Branchengrößen sehen derartigen Angriffen mittlerweile sehr gelassen entgegen, und auch die Strafverfolgungsbehörden arbeiten international besser zusammen. Bleibt abzuwarten, wie die Gegenseite aufrüstet.

Projektangebot: Software-Entwickler für Online Technologien

    Tätigkeit im Projekt:

Weiterentwicklung verschiedener Content Management Systeme (Escenic, Interred, u.a.)
Beratung im Bereich Technologiewahl sowie Planung von Änderungen der Systemlandschaft

    Erforderliche Qualifikationen:

– Sehr gute Kenntnisse in: Java (speziell J2EE, JSP)
– Mehrjährige Erfahrung mit den Datenbanken mySQL und PostGreSQL
– Erfahrung mit REST, Apache CXF, PHP5, Linux-Server sowie Usability Engineering

Weitere Einzelheiten zum Projekt findet man hier: www.JARIVA.de

Staatlich garantierter Luxuslohn.

Aktuell ist wieder der staatlich garantierte Mindestlohn in der Diskussion, von Gegnern oft auch als Luxuslohn verspottet. Aber gibt es das überhaupt, staatlich garantierten Luxuslohn?

Ja, den gibt es. Jedenfalls etwas sehr ähnliches. Es gibt ihn unbemerkt von Medien und Öffentlichkeit in einer kuscheligen Sparte der deutschen Wirtschaft. Es gibt ihn bei den genossenschaftlichen Prüfungsverbänden. Und das kommt so: Genossenschaften sind in Deutschland verpflichtet einem Prüfungsverband anzugehören. Sie sind außerdem verpflichtet sich regelmäßig von diesen Verbänden prüfen zu lassen. So wie wir Normalbürger das von der TÜV-Untersuchung an Autos kennen. Allerdings müssen wir nicht zusätzlich Mitglied des TÜV sein. Vor diesem Hintergrund aus Zwangsmitgliedschaft und Pflichtprüfung ist die Versuchung offenbar groß, bei den Rechnungen für die Pflichtprüfungen kräftig zuzulangen.

Ein solcher Fall wird in den nächsten Tagen von dem Landgericht Hamburg entschieden. Die Fachkräfte-Genossenschaft JARIVA fühlt sich als Opfer eines Prüfungsverbandes, der im wahrsten Sinne des Wortes, „hart im nehmen“ sein soll. Nach Auskunft der Genossenschaft soll der Verband so „sorgfältig“ geprüft haben, dass die Rechnung für die Prüfung den
erwirtschafteten Gewinn der Anfangsjahre überstiegen hat. Aus der Genossenschaft ist dazu zu hören: „Würden TÜV-Prüfer so prüfen wie Genossenschaftsprüfer, müsste die Hauptuntersuchung eines VW-Golf ca. 2 Tage dauern und die Kosten wären dementsprechend hoch.“

Klagen über die Machtstellung der Prüfungsverbände sind nicht neu. Der Gesetzgeber hat die Zwangslage der Genossenschaften zuletzt 2006 etwas gelockert. Offenbar waren die Erleichterungen nicht ausreichend. Und so ist es auch hier wieder so, dass die Gerichte in einer Sache für Klarheit sorgen müssen, in der die Politik sich nicht traute, die Privilegien der Verbände zu beschneiden.

Wie das Landgericht auch entscheidet, die Kontrahenten werden wahrscheinlich in die nächste Runde gehen. Für die deutschen Prüfungsverbände steht nicht weniger, als ihr lieb gewonnenes Geschäftsmodell mit dem staatlich garantierten Lohn auf dem Spiel. Für die kleinen Genossenschaften geht es darum eine Ungerechtigkeit zu beseitigen. Evtl. geht der Streit bis vor das Bundesverfassungsgericht. Es darf gemutmaßt werden, dass nach der Abschaffung des Schornsteinfegermonopols demnächst auch die genossenschaftliche Pflichtprüfung und Pflichtmitgliedschaft fällt. Im Rahmen der EU gibt es das ohnehin nur in Deutschland.