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OpenProfiles: Personalvermittlung war gestern.

Heute, am Tag der Arbeit zeigt der Freelancer-Blog nicht nur die rote Fahne, sondern er wendet sich auch den durchaus revolutionären Seiten des Internetportals OpenProfiles zu.

Die revolutionäre Grundidee:

Wären die Kenntnisprofile jedes Fachmanns und jeder Fachfrau im Internet offen zugänglich, würde die Personalvermittlung überflüssig.
Projektleiter, Personalabteilungen, Arbeitgeber, Auftraggeber, etc., könnten selbst nach Fachkräften suchen. Ohne einen Zwischenvermittler. Ohne einen Makler, der gegen eine Vermittlungsprovision in seiner wohlbehüteten Datenbank sucht, oder gegen Gebühr suchen lässt.

Freelancer ärgert es seit jeher, dass Sie die ungeliebte Personalvermittlung mitbezahlen; und zwar zumeist mit jeder geleisteten Arbeitsstunde.

OpenProfiles macht es möglich, das Auftraggeber mit IT-Spezialisten direkt in Kontakt treten können.

Ohne Zwischenvermittlung.
Ohne Vermittlungsprovision.

Es lohnt sich für IT-Spezialisten, ihre Kenntnisprofile in OpenProfiles einzutragen. Wer vom Auftraggeber direkt angesprochen wird, erspart sich die Vermittlungsprovision.
Wer mehr erfahren will, kann hier weiter lesen.

OpenProfiles – Suchmaschine statt Personalvermittlung.


OpenProfiles hat wieder einiges verbessert. Die Bedienung wurde intuitiver, und die Startseite ist jetzt so gestaltet, dass schon auf den ersten Blick ersichtlich ist, an wen sich das Portal richtet und was es für beide Zielgruppen leistet.

  • Für Arbeitgeber und Projektanbieter ist OpenProfiles:
    Eine Fachkräfte-Suchmaschine.
    Direkter Kontakt zum IT-Spezialisten.
    Keine zwischengeschalteten Vermittler; keine Vermittlungskosten.

  • Für IT-Spezialisten ist OpenProfiles:
    Eine kostenfreie Möglichkeit sich mit seinem Kenntnisprofil online zu präsentieren. Offen und vermittlerfrei. – Suchmaschine statt Personalvermittlung.
    Download des Kenntnisprofils im HR-XML Format.
    Download des Kenntnisprofils in vielen Standardformaten.
    Optional besteht die Möglichkeit das Profil auch nach Google Base zu exportieren.


  • Und wie funktioniert das Geschäftsmodell von OpenProfiles?

    Das Geschäftsmodell von OpenProfiles ist dem von OpenSource Software sehr ähnlich. Einerseits gibt es ein kostenloses Angebot. Andererseits werden Dienstleistungen gegen Bezahlung angeboten. Dabei ist die Arbeitsteilung so, dass OpenProfiles das kostenlose Internetportal betreibt, und die IT-Genossenschaft JARIVA die Dienstleistungen anbietet. JARIVA zahlt an OpenProfiles Rückvergütungen.

      Ein Beispiel:

    Wünscht der Benutzer mehr als das Internetportal bietet, beispielsweise eine vertragliche Bindung als sog. Preferred Supplier für Personaldienstleistungen, dann ist das möglich. Diesen Teil würde die IT-Genossenschaft JARIVA übernehmen.
    Das besondere an JARIVA: Weil JARIVA den IT-Spezialisten selbst gehört, ist es als Direktanbieter konkurrenzlos günstig. Noch günstiger ist nur das kostenlose Angebot von OpenProfiles.
    OpenProfiles und JARIVA: ein rundes Angebot in der Personaldienstleistung.

    Gebührenordnung für IT-Berufe ist in Kraft

    Die Gebührenordnung für IT-Berufe tritt in KraftDie in der Öffentlichkeit stark beachteten Themen Mindestlöhne und Entsendegesetz haben bewirkt, dass ein für IT-Spezialisten wichtiger Punkt bei der gestrigen Pressekonferenz des Bundearbeitsministers fast ganz in den Hintergrund gedrängt wurde. Nämlich die Tatsache, dass seit dem 01.04.2008 die lange erwartete Gebührenordnung für Informatik-Berufe in Kraft tritt. Nach langem und zähem Ringen in den Expertenanhörungen des Bundestagsausschusses ist sie nun aber in Kraft getreten, die GOIT, die Gebührenordnung für die Informatik-Berufe.

    Rechtsanwälte, Architekten, Ärzte, Ingenieure, … ; – sehr viele Berufsgruppen haben Gebührenordnungen. Nur die Gruppe der Informatik-Berufe hatte bisher keinen verbindlichen Gebührenrahmen. Insbesondere für freiberufliche IT-Spezialisten war es daher bislang normal, ihre Tagessätze frei auszuhandeln. Die Honorare regelten sich auf der Basis von Angebot und Nachfrage. Das gehört seit heute der Vergangenheit an.

    Eine erste representative Umfrage der noch im Aufbau befindlichen Kammer für die Informatik-Berufe hat allerdings ergeben, dass die neue Gesetzgebung von vielen Vermittlungsunternehmen noch gar nicht registriert wurde. Die Interviewer der berliner Kammer berichteten von nahezu ahnungslosen Vermittlern. Daher wird es derzeit vielfach noch die Aufgabe der IT-Spezialisten sein, bei der Verhandlung des Tagessatzes auf die Gebührenordnung hinzuweisen.

    Vor allzu forschem Pochen auf die Gebührenordnung sei allerdings gewarnt. Wie die Medien noch während des Gesetzgebungsverfahrens berichteten, hält die neue Gebührenordnung einige knallharte Überraschungen parat. Wie aus anderen Berufen bekannt, hat der unter die neue Gebührenordnung fallende Personenkreis der zuständigen Kammer seine fachliche Qualifikation nachzuweisen. So wie es auch bei Ingenieuren, Ärzten oder Rechtsanwälten gängige Praxis ist. Die Ergebnisse der Expertenanhörungen des Bundestagsausschuss ließen sich in diesem Punkt schließlich unter folgender einfach greifbaren Formel zusammenfassen: Wer nicht nachweisen kann, dass er mindestens eine Programmiersprache „beherrscht“, fällt nicht unter die Regelungen der neuen Gebührenordnung.
    Für Informatiker mit abgeschlossenem Studium kein Problem. Für zurzeit noch gutbezahlte Spezialisten aus dem Bereich Beratung, allerdings eine fast unüberwindbare Hürde. Gerade im bisher recht gut bezahlten Bereich der SAP-Beratung wird sich nach Auskunft der Kammer eine deutliche Korrektur der Tagessätze nach unten ergeben.
    Selbst Zertifizierungen von großen Softwarehäusern wie SAP werden nicht als qualifizierend für die Teilnahme an der neuen Gebührenordnung anerkannt. Generell erkennt die Kammer keine Zertifikate von Hard- und Software-Herstellern an.

    Kann kein abgeschlossenes Studium nachgewiesen werden, ist es die Aufgabe des IT-Spezialisten eine gleichstellende Praxiserfahrung nachzuweisen. Wie das im Einzelnen aussehen kann, ist noch höchst strittig. So sieht die Gebührenordnung z.B. die Tätigkeit des SAP-Beraters als weniger quailfiziert an, als die des ABAP-Programmierers. Einige Experten sprechen in diesem Punkt bereits von einer sachfremden und rein bürokratischen Einordnung. – Nur eine von vielen Stellen in der neuen Gebührenordnung die die Gerichte noch bemühen wird.

    So bleibt abzuwarten wie die neue GOIT in der Praxis gelebt wird. Eines ist schon jetzt sicher. Bis zum ersten April nächsten Jahres wird die Gebührenordung noch für viel Gesprächsstoff sorgen.
    Schöne Grüße
    Manfred Feige – JARIVA eGOpenProfiles

    Servicewüste Deutschland?

    An einem so sonnigen und frühlingshaften Samstagvormittag wie heute, möchte ich auch einmal an die IT-Spezialisten erinnern, die an solchen Tagen in neonbeleuchteten Rechenzentren arbeiten müssen. Gerade an Wochenenden, sind Servicearbeiten an produktiven IT-Systemen angesagt. Ab Freitagabend tickt die Uhr, und am Montagmorgen müssen die Systeme wieder zur Verfügung stehen. Z.B. ein SAP-System mit upgedateter Oracle-DB, oder neu untergezogenem Betriebssystem. Am Montagmorgen muss alles sein wie immer. Der Betrieb muss laufen. Stillstand kann teuer werden. Sehr teuer. Ich meine, dass Servicearbeiten im Allgemeinen zu wenig gewürdigt werden. Von wegen „Servicewüste Deutschland“. Servicearbeiten an operativen Systemen sind verantwortungsvolle Arbeiten im Wettlauf gegen die Uhr. Ein wenig Anerkennung für die Leute, die so guten Service leisten, sollte da schon sein. Und wenn sie nicht vom Chef kommt, dann gibt es zumindest hier im IT-Freelancer Blog ein wenig Anerkennung.

    Bis denn
    Manfred Feige – JARIVA eGOpenProfiles