Schlagwort-Archive: Freelancer-Blog

Linux auf Arbeitsplatz-PCs in Unternehmen.

Linux Maskottchen Tux. - CC-Foto_von_doctorserone.  http://creativecommons.org/licenses/by/2.0/deed.de

Linux Maskottchen Tux. – CC-Foto_von_doctorserone. http://creativecommons.org/licenses/by/2.0/deed.de

Unternehmen, die ihre Arbeitsplatz-PCs schon vor längerer Zeit auf Linux umgestellt haben, hatten seitdem eine gute Zeit. Das Bedienkonzept blieb über die Jahre weitgehend ähnlich und das Betriebssystem wurde insgesamt immer ausgereifter.

Seit einiger Zeit ist aber erkennbar, dass alle Betriebssystemhersteller die Kundschaft zu smartphone-ähnlichen Bedienkonzepten drängen: Kacheln statt Start-Menü. Darüber klagen Windows Kunden ebenso wie Linux-Nutzer. Microsofts neuer Chef hat mittlerweile erklärt, dass Windows 8.1 das Start-Menü wieder bekommt.

In der Linux-Welt ist derartige Einsicht bisher noch nicht erkennbar. Ganz im Gegenteil. Der bei Unternehmen beliebte Gnome Classic-Desktop wird drastisch verändert. So auch in Ubuntu 14.04 LTS Gnome. Das die Symbole für Vollbildmodus und das Schließen der Fenster vom linken oberen Fensterrand wieder nach rechts oben wandern, nimmt man zur Kenntnis. Das der ausgereifte Dateimanager Nautilus in der Funktion drastisch eingeschränkt wurde, ist hingegen unverständlich und ärgerlich. In Foren ist dazu einiges zu lesen. In der Folge wird auf Administratoren und IT-Entscheider einiges an Arbeit zukommen. Es muss getestet werden, ob Nemo ein adäquater Ersatz für Nautilus ist, oder ob sogar alternative Desktops wie z.B. XFCE oder Cinnamon langfristig die bessere Lösung sind. Gute Zeiten für IT-Freelancer die in diesen Bereichen als Berater tätig sind.

Unternehmen, die Ubuntu 12.04 LTS nutzen, haben es gut. Der Hersteller Canonical versorgt das System noch bis 2017 mit Updates und Sicherheitspatches. Vielleicht erkennen Betriebssystemhersteller zwischenzeitlich, dass Touchscreen Bedienkonzepte auf ausgewachsenen PCs ein Irrweg sind. Schon 2008 hat ein Manager des Linux Großsponsors IBM davor gewarnt nur auf Microsoft zu schielen. Vielleicht ist es derzeit aber gar nicht so schlecht den Linux-Machern den Blick auf Windows zu empfehlen, denn dort wird derzeit die Rolle Rückwärts probiert.

IT-Freelancer und die gesetzliche Rentenversicherung

Euros. CC-Foto von Images_of_Money.  http://creativecommons.org/licenses/by/2.0/deed.de

Euros. CC-Foto von Images_of_Money.
http://creativecommons.org/licenses/by/2.0/deed.de

Ob man freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen soll, wird unter IT-Freelancern seit jeher leidenschaftlich diskutiert. Wer freiwillig einzahlt, für den ist der 31.03. ein wichtiger Stichtag. Bis spätestens zum 31. März kann jeweils der Beitrag des Vorjahres eingezahlt werden. Dabei kann man die Höhe des Betrages selbst bestimmen. Für 2013 sind monatliche Beträge von 85,05 Euro bis zum Höchstbetrag von 1.096,20 Euro möglich. Genauere Informationen hat die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Homepage zur Verfügung gestellt. Broschüren zum Download findet man dort auch. Angesichts der negativen Meldungen über Lebensversicherungen gewinnt die freiwillige Rente immer mehr an Bedeutung. Für die viel diskutierte Rentabilität der gesetzlichen Rente gilt folgende Faustformel:
Je eingezahlten 1.000 Euro pro Jahr steigt die jährliche Rente um ca. 53 Euro, oder ca. 4,40 Euro monatlich.

IT-Freelancer und die Krim-Krise

Bundeskanzlerin Merkel. CC-Foto von Glyn Lowe Photoworks. http://creativecommons.org/licenses/by/2.0/deed.de

Bundeskanzlerin Merkel. CC-Foto von Glyn Lowe Photoworks. http://creativecommons.org/licenses/by/2.0/deed.de

Vor einiger Zeit postete ein Leser einen Kommentar zu einem sozialpolitischen Beitrag des Freelancer-Blog. Darin zeigte er sich überrascht, dass ein Blog für Freiberufler politische Themen aufgreift. Unterschwellig klang mit, dass sich IT-Freelancer doch lieber mit Fachthemen befassen sollten. Wir sehen das anders und wollen unsere Sicht an dem aktuellen Thema der Krim-Krise verdeutlichen.

IT-Freelancern geht es gut, wenn es der Wirtschaft gut geht. Haben die Unternehmen Aufträge, dann gibt es auch Beschäftigung für Freiberufler. Anders herum, sind Freiberufler und Leiharbeiter die Ersten, die den wirtschaftlichen Abschwung spüren. Freiberuflern muss nicht aufwendig gekündigt werden. Der Auftraggeber lässt die Verträge einfach auslaufen.

DAX-Entwicklung vom 5. - 12.3.2014. Quelle: Deutsche Börse - Frankfurt.

DAX-Entwicklung vom 5. – 12.3.2014. Quelle: Deutsche Börse – Frankfurt.

Weil IT-Freiberufler derart abhängig vom konjunkturellen Auf und Ab sind, kann es uns nicht egal sein, wenn die Politik mit wirtschaftlichen Sanktionen droht. Schon jetzt brechen die Aktienkurse ein. In den letzten Tagen sank der deutsche Leitindex DAX deutlich. Treten tatsächlich wirtschaftliche Sanktionen in Kraft, wird die deutsche Wirtschaft mehr leiden als z.B. die amerikanische oder die polnische. Beide Länder fordern derzeit am lautesten nach harten wirtschaftlichen Sanktionen. Lässt sich die Bundeskanzlerin von den Verbündeten in Sanktionen drängen, wären die Verbündeten fein raus. Sie haben mit Russland und der Ukraine nicht annähernd das Handelsvolumen der deutschen Wirtschaft. Einzig die deutsche Wirtschaft würde leiden und in der Folge auch IT-Freelancer.

Auf der Münchener Sicherheitskonferenz haben Bundespräsident und Regierung eine Wende in der Außenpolitik skizziert. Deutschland will mehr Mitsprache. Jetzt hat die Regierung die Möglichkeit sich zu beweisen. Beugt sie sich dem Druck nach Sanktionen, steht sie gegenüber den USA und den ehemaligen Ostblockstaaten gut da. Allerdings würde Deutschland die Zeche bezahlen. Freelancer wären die ersten, die Sanktion unmittelbar in Form von Einkommensverlust spüren. Es bleibt also spannend, was nach dem Referendum auf der Krim geschieht. Der deutsche Außenminister hat bereits härtere Sanktionen angekündigt.

Falsche Genossenschaften

Pinocchio. CC-Foto von Tristan Schmurr, alias kewl. http://creativecommons.org/licenses/by/2.0/deed.de

Pinocchio. CC-Foto von Tristan Schmurr, alias kewl. http://creativecommons.org/licenses/by/2.0/deed.de

Genossenschaften haben ein gutes Image. Sie gelten als solide und bodenständig. Davon möchten nur zu gerne auch Firmen profitieren, die ein eher negativ besetztes Image haben; – beispielsweise windige Personalvermittler. Ihr Trick: Sie sind zwar keine Genossenschaften, erwecken aber mit ihren Namen und in den Texten ihrer Internetseiten den Eindruck als seien sie welche.
Beliebt ist die Verwendung des Kürzels coop, die internationale Abkürzung für Cooperative (Genossenschaft). Googelt man nach den Stichwörten „Freelancer“ und „coop“ wird man fündig. Merkwürdigste Konstellationen findet man dort. So kann man im Textbereich einer Homepage die Verwendung der für Genossenschaften reservierten Internet-Domain .coop entdecken. Schaut man aber in die Eingabezeile des Browsers, sieht man die Endung .de und nicht .coop.
Der Blick ins Impressum bringt dann Klarheit. Es handelt sich in Wirklichkeit um eine GmbH, die in den Texten vorgaukelt eine Genossenschaft zu sein. Rechtlich ist das zumindest fragwürdig.
Bei echten Genossenschaften müsste im Impressum ein Firmenname mit dem Anhang eG (eingetragene Genossenschaft) zu finden sein. So wie bei Volksbanken, Edeka, Rewe, etc. Auch müsste erwähnt sein, in welchem Genossenschaftsregister die Genossenschaft registriert ist. Zusätzlich sollte auch der Vorstand und der Aufsichtsrat erwähnt werden. Bei einer echten Freelancer Genossenschaft ist das alles selbstverständlich. Da sieht das Impressum so aus.
Alles andere können Freelancer getrost unter dem Etikett „Nepper, Schlepper, Bauernfänger“ oder passender „tarnen, täuschen, abkassieren“ abhaken. Wer ein wenig mehr über Genossenschaften erfahren möchte, kann das auf dieser Seite der Fachkräfte-Genossenschaft JARIVA.

Nachtrag zum Thema: Ubuntu: Wenn Thunderbird keine Termine mehr anzeigt.

Mit heutigem Datum liefert Canonical für Ubuntu die Thunderbird Version 24.1.0 aus. Wer in den letzten Tagen Probleme mit der Kalenderfunktion hatte und händisch nachgebessert hat, muss jetzt noch einmal Hand anlegen. Für das Zusammenspiel von Thunderbird und dem Kalender-Add-On Lightning hat Mozilla eine Kompatibilitätsliste veröffentlicht. Wenn Thunderbird mit einer nicht passenden Lightning-Version läuft, kann es dazu kommen, dass Termine nicht angezeigt werden. Zu Thunderbird 24.1.0 passt Lightning 2.6.2.

Was genau zu tun ist, um die richtige Lightning-Version zu installieren, kann man in diesem Beitrag des Feelancer-Blog nachlesen.

Facebook Song

Gestern berichtete der Freelancer-Blog über den Rockmusiker Bono und seinen Riesengewinn im Zusammenhang mit dem Facebook-Börsengang. Heute möchten wir einen anderen Musiker vorstellen: Amerigo Gazaway von der amerikanischen Gruppe Gummy Soul. Der hat anlässlich des Facebook-Börsengangs einen echten Ohrwurm ins Web gestellt: „ I can’t get off of the Facebook“. Den Song gibt es als Video. Und wenn er gefällt, kann man ihn auch noch kostenlos downloaden. Als mp3-Song und sogar im hochwertigeren flac-Format.

Da sei es Gummy Soul gegönnt, dass es ihnen so ergeht wie seinerzeit den Rolling Stones. Die hatten ihren Hit „Start me up“ anlässlich der Einführung von Windows 95 an Microsoft verkauft. – Für ein Vermögen.

Neue Gefahr für Blogger: Abmahnungen bei Fotos unter Creative Commons Lizenz (CC-Lizenz)

Die Abmahnwelle hat jetzt auch einen Bereich erreicht, der bislang als sicher galt. Nämlich Fotos, Videos und andere Werke, die unter Creative Commons Lizenz stehen. Beliebt sind diese Fotos z.B. bei Bloggern. Verspricht die Nutzung dieser Fotos doch einen gewissen Schutz vor Abmahnungen. Bei dem weit verbreitetsten Lizenzmodell verpflichtet sich der Nutzer lediglich, den Rechteinhaber zu nennen, und eine Kopie des Creative Commons Vertragstextes (CC-Lizenz) mit zu veröffentlichen. Weil das Veröffentlichen des Vertragstextes sehr unpraktisch wäre, hat es sich unter Bloggern eingebürgert, auf eine vom Rechteinhaber gewählte CC-Lizenz zu verlinken, oder die URL dorthin, in Textform anzugeben.

Blogger, die meinen beides elegant in dem Mouseover-Feature (hover) von WordPress erledigen zu können, müssen nun mit Abmahnungen rechnen. Zwar läst die CC-Lizenz in § 4 offen, wie der Nutzer beiden Verpflichtungen nachkommt, die Abmahner scheinen den Vertragstext aber so zu interpretieren, dass die Namensnennung und die CC-Lizenz starr, und nicht etwa durch Einblendung beim Überfahren des Fotos mit der Maus zu geschehen hat. Was genau gemeint ist, kann man am Foto dieses Blogbeitrags sehen. Einfach mit der Maus über das Bild fahren, dann erscheint der Name des Rechteinhabers und die URL zur CC-Lizenz. Es sei ausdrücklich erwähnt, dass der im Beispiel genannte Fotograf kein Abmahner ist.

Zitat aus einer dem Freelancer-Blog vorliegenden Abmahnung:

Hierzu stelle ich fest:
– Ein Hinweis auf die Lizenz (wie in 4.a. gefordert) fehlt.
– Ein Hinweis auf meine Urheberschaft (wie in 4.b. gefordert) fehlt.
Da Sie die Anforderungen der Lizenz nicht erfüllen, haben Sie kein Nutzungsrecht an dem Bild.
Gemäß §97 des Urheberrrechtsgesetzes (UrhG) ergibt sich daraus ein lizenzanaloger Schadensersatzanspruch. Wie aus bisherigen Gerichtsurteilen hervorgeht (siehe bspw. LG Düsseldorf, Urteil vom 19.03.2008 – Az. 12 O 416/06), ist dafür die Honorartabelle der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing als Orientierung zu Rate zu ziehen.
Die Honorartabelle legt einen Betrag von 60 € („Bildhonorare 2011“, MFM, S. 76) für eine Nutzungsdauer von einer Woche zugrunde. Obwohl Sie den Beitrag bereits am 01.07.2011 (vor 10 Tagen) veröffentlicht haben, bin ich bereit den Betrag dahingehend abzurunden.
Bei Zahlung räume ich Ihnen nachträglich ein Nutzungsrecht vom xx.yy. bis zum xx.yy. für die Domain domainname.de ein.
Beachten Sie bitte, bis dahin die oben erläuterten Versäumnisse bezüglich der Nutzung des Bildes zu korrigieren oder das Bild nicht weiter zu nutzen – sonst bestünde die Urheberrechtsverletzung weiterhin!
Sollten Sie der Forderung nicht nachkommen, folgen weitere rechtliche Schnitte, insbesondere eine kostenpflichtige, anwaltliche Abmahnung einschließlich einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie eine zivilrechtliche Klage.
Ich hoffe jedoch vielmehr, dass wir das Problem auf diesem Wege schnell und unkompliziert lösen können.

In der vorliegenden Abmahnung werden die Aussagen der CC-Lizenz dadurch etwas vernebelt, dass die entsprechenden Paragraphen in englischer Sprache zitiert werden. Deutsch wäre aber durchaus angebracht und auch möglich. Immerhin bietet die gemeinnützige Creative Commons Organisation die CC-Lizenz auch in deutscher Sprache an.

Bei den Fotos handelt es sich um attraktiv aufbereitete Motive. Ihr Reiz besteht darin, dass der Fotograf sie freigestellt, also vom Hintergrund befreit hat. Die Zeitschrift c’t hat die Technik neulich in einem Foto-Workshop erläutert. Mit ähnlichen Fotos und einem ähnlichen Abmahn-Geschäftsmodell hat in der Vergangenheit Marions Kochbuch für Schlagzeilen gesorgt. Nutzte ein Internet-User die schick gestalteten Fotos, schlug der Abmahner zu. Ähnlich wie bei Marions Kochbuch, stellt der aktuelle Abmahner ebenfalls Spirituosen, Obst, elektronische Artikel, etc. aus. Alles schick aufbereitet, vom störenden Hintergrund freigestellt, und unter CC-Lizenz.

Obwohl die Abmahnung durchaus professionell daherkommt, ist der Name des Abmahners noch in keinem Forum aufgetaucht. Auch in Xing oder Linkedin wurde der Abmahner noch nicht erwähnt. Lediglich unter einem seiner bei Flickr veröffentlichten Fotos ist ein Hinweis auf Abmahnungen zu entdecken. Es kann daher gemutmaßt werden, dass es sich um einen „Berufsanfänger“ handelt. Der Verdienst dieses Geschäftsmodells ist aber auch ziemlich verlockend. Kann man mit dem Einstellen eines professionell gestalteten Fotos z.B. bei Fotolia vielleicht 2 Euro verdienen, ist bei Abmahnungen ein Vielfaches möglich. Der Abmahner des zitierten Falls verlangt 60 Euro. Allerdings weist die Rechnung des Mainzer Kleinunternehmers immerhin die laufende Nummer 26 auf.
Auf seiner Homepage stellt sich der Abmahner als SEO Spezialist dar. Abmahnungen aus dem Bereich der SEO-Spezialisten hatten in der Vergangenheit durchaus auch einmal erpresserische Züge. Waren sie doch mit Hinweisen gespickt, SEO-Kenntnisse dazu zu nutzen, die Reputation der Abgemahnten im Internet nachhaltig zu schädigen, wenn sie nicht zahlen würden. Hier scheint man dazugelernt zu haben. Einen derartigen Hinweis enthält die vorliegende Abmahnung nicht. Lediglich den Hinweis auf die Einschaltung eines Abmahn-Anwalts, wenn nicht innerhalb einer Woche gezahlt wird.

DDoS-Attacke erstmals schärfer bestraft.

Erstmals hat ein deutsches Gericht das 2007 verschärfte Gesetz zur Computer-Sabotage auf DDoS-Angriffe angewandt. Zwei Jahre und 10 Monate Haftstrafe erhielt der Verurteilte. Er hatte Glücksspiel-Anbietern damit gedroht, ihre Internetserver zu attackieren, wenn sie nicht zahlten. Wie bei der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Bahr zu lesen ist, haben einige Firmen sofort gezahlt. Die anderen erpressten Firmen wurden von dem Verurteilten mit DDoS-Attacken belegt. Ihre Server fielen daraufhin für mehrere Stunden aus. Den Schaden beziffern die betroffenen Unternehmen auf mehrere Hunderttausend Euro. In der Vergangenheit wurden DDoS-Attacken weitaus milder beurteilt. Bis zur Novellierung des Gesetzes wurden vergleichbare Fälle nur als strafbare Nötigung eingestuft.

Wenn, wie in dem o.g. Fall, nur einzelne Unternehmen betroffen sind, nimmt die Öffentlichkeit kaum Notiz von den Angriffen. Für die Allgemeinheit ärgerlicher sind Angriffe auf Nameserver der großen Internetprovider. Wenn diese Knotenpunkte unter Beschuss gerieten, waren in der Vergangenheit tausende von Benutzern betroffen. Über je einen Fall aus den Jahren 2008 und 2010 hat der Freelancer-Blog berichtet.
Um sich und ihre Kunden gegen Angriffe aus dem Internet besser zu schützen haben einige Internetprovider technisch aufgerüstet. Netzwerk-Spezialisten der Fachkräfte-Genossenschaft JARIVA haben an entsprechenden Projekten mitgearbeitet. Die Branchengrößen sehen derartigen Angriffen mittlerweile sehr gelassen entgegen, und auch die Strafverfolgungsbehörden arbeiten international besser zusammen. Bleibt abzuwarten, wie die Gegenseite aufrüstet.

Projektangebot: Software-Entwickler für Online Technologien

    Tätigkeit im Projekt:

Weiterentwicklung verschiedener Content Management Systeme (Escenic, Interred, u.a.)
Beratung im Bereich Technologiewahl sowie Planung von Änderungen der Systemlandschaft

    Erforderliche Qualifikationen:

– Sehr gute Kenntnisse in: Java (speziell J2EE, JSP)
– Mehrjährige Erfahrung mit den Datenbanken mySQL und PostGreSQL
– Erfahrung mit REST, Apache CXF, PHP5, Linux-Server sowie Usability Engineering

Weitere Einzelheiten zum Projekt findet man hier: www.JARIVA.de

Empfehlung für Berater, Blogger, Politiker: Das BlaBlaMeter.

Wieviel heiße Luft steckt in Texten? Das wollen die Macher des BlaBlaMeter entlarven. Sie empfehlen den Gebrauch ihres Tools ausdrücklich allen, die mit Text zu tun haben: Beratern, Werbetextern, Politikern, …

Insbesondere unseren Berater-Kollegen möchte der Freelancer-Blog den Gebrauch ans Herz legen. – Einfach den Text der Präsentation mit Copy und Paste in das BlaBlaMeter einfügen. Ausgegeben wird dann ein Bullshit-Index.

Der Bullshit Index dieses Textes: 0,25.
Die Erklärung dazu:
Ihr Text zeigt erste Hinweise auf ‚Bullshit‘-Deutsch, liegt aber noch auf akzeptablem Niveau.

Vielen Dank an die Macher des BlaBlaMeter.