Freiberufler müssen keine GEZ-Gebühren für PCs zahlen.

Der bayerische Verwaltungsgerichtshof stelle kürzlich klar, das Freiberufler für ihre beruflich genutzten PCs keine GEZ-Gebühren zahlen müssen, wenn sie auf dem gleichen Grundstück schon für ein anderes Gerät Gebühren zahlen. Der beruflich genutzte PC fällt dann unter den Tatbestand der Zweitgerätefreiheit.
(Bayerischer VGH, 7 BV 443/10)
Siehe auch Meldungen der Nordwestzeitung und der Postbank.

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